Betriebliche Altersversorgung umstrukturieren und vorzeitigen Rentenbezug ermöglichen

Die aktuelle wirtschaftliche Situation lässt viele Unternehmen über Anpassungsmaßnahmen im Bereich der Personalkosten nachdenken. Schließlich lässt sich gerade hier die Liquidität des Unternehmens am schnellsten beeinflussen.

Dabei stehen jedoch in der weit überwiegenden Zahl der Fälle auch die Interessen der Mitarbeiter im Fokus, denn die Motivation der übrigen Beschäftigten und auch die Neugewinnung von Fachkräften würde im Fall ungeregelter Freisetzungen schnell schwierig werden. Hier hat der Gesetzgeber zahlreiche Brücken gebaut, die sowohl die Arbeitnehmer, wie auch die Unternehmen bei der Anpassung an neue Herausforderungen unterstützen.

Vorgezogener Rentenbeginn trifft dabei bei vielen Arbeitnehmern durchaus auf Interesse, allerdings sind hier starke Kürzungen der Rentenleistungen zu berücksichtigen, die nicht in jedem Fall akzeptiert werden können. Durch die Kombination  von Altersteilzeit, Arbeitslosigkeit und Ausgleichsoptionen zur Vermeidung von Rentenkürzungen ergeben sich hier viele Möglichkeiten, eine Freistellung sowohl für die Arbeitnehmer, wie auch für die Unternehmen sozialverträglich zu gestalten.

So kann beispielsweise durch zusätzliche Beiträge zur vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente eine Rentenkürzung vermieden werden, dabei kann diese im Rahmen einer Abfindungsvereinbarung vom Arbeitgeber gezahlt werden. Möglich macht dieses eine Regelung des § 187a SGB VI, die erst vor wenigen Jahren in dieser Form geschaffen wurde. Dabei lassen sich diese Aufwendungen für den Arbeitgeber auch steuer- und sozialversicherungsbeitragsfrei ausgestalten.

Aber auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung besteht bei Unternehmen der Wunsch, Versorgungszusagen an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Diese Umstrukturierungen können heutzutage beispielsweise durch eine Änderung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgelöst werden, doch auch im Rahmen von Betriebsübernahmen und Unternehmenstransaktionen sind häufig Änderungen im Bereich der Versorgungszusagen erforderlich.

Mit aktuell in das Angebot der SDL Akademie aufgenommenen Praxisseminaren möchten wir Sie kurzfristig über Optionen und Restriktionen bei der Gestaltung von Anpassungsmaßnahmen informieren. Mit Herrn Ingo Kluska aus dem Schulungsbereich der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg und Frau Dr. Claudia Veh, Aktuarin und Rentenberaterin bei der KPMG AG stehen Ihnen erfahrene und ausgewiesene Spezialisten für die Diskussion und für zahlreiche Praxistipps zur Verfügung.

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