Dass die Altersgrenze für den Rentenbezug seit 2012 stetig steigt, ist den meisten bekannt. Wer nach 1964 geboren ist, wird erst mit 67 in Rente gehen können.

Doch immer mehr Rentenanwärter wollen früher in Rente gehen und sind auch bereit, dafür Abschläge bei ihrer Rentenhöhe in Anspruch zu nehmen. Gut, wenn man es sich leisten kann. Denn pro Monat früherer Rentenbeginn wird die Altersrente um 0,3 % gekürzt – Was zunächst wenig erscheint, beläuft sich bei einem um 4 Jahre (48 Monate) vorgezogenen Rentenbezug auf eine Kürzung von immerhin 14,4% – Und das für die gesamte Rentenbezugsdauer. So ist für die meisten Rentenbezieher die Rente mit 63 ein teures Vergnügen.

Was die meisten aber nicht berücksichtigen: Für den Bezug vorzeitiger Altersrente muss der Arbeitnehmer ein sogenannter „langjährig Versicherter“ sein. Erst wer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, ist damit dann berechtigt, vorzeitig in Rente zu gehen.

Wie errechnen sich jetzt 35 Versicherungsjahre?

Die gute Nachricht zuerst: Es müssen nicht unbedingt 35 Beitragsjahre sein. Das heißt, der zukünftige Rentner kann auch andere Zeiten als Versicherungsjahre einbringen. So können hier Kindererziehungszeiten oder Zeiten der häuslichen Pflege von Angehörigen ebenso als Versicherungsjahre angerechnet werden, wie ein Teil der Zeiten der Schulausbildung oder die Zeit eines Studiums. In vielen Fällen können bei einer Scheidung auch Versicherungsjahre aufgrund eines Versorgungsausgleichs Grundlage für die nachzuweisenden Versicherungsjahre sein und damit einen vorgezogenen, gekürzten Rentenbezug ermöglichen. Daneben können auch weitere Beitragszeiten, Anrechnungszeiten, Zusatzzeiten und Berücksichtigungszeiten die Zahl der Versicherungsjahre ergänzen. Nähere Auskünfte hierzu gibt Ihnen gerne die Deutsche Rentenversicherung oder ein unabhängiger Rentenberater.

Ab dem 50. Lebensjahr erhält jeder Rentenanwärter jährlich eine ausführliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung, die ihn über den aktuellen Stand seiner Versicherungsjahre informiert.

Die sogenannte „Rente mit 63“ betrifft nun besonders langjährig Versicherte mit mehr als 45 Versicherungsjahren und stellt ein gesondertes Thema dar.

In unseren Seminaren zu aktuellen Reformen, zur Rentenberechnung oder auch zu den Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung SGB VI können Sie diese und viele andere wichtige Hinweise zur Gestaltung der Altersvorsorge erhalten.

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