Nachdem die Einkommensgrenze für das sozialversicherungsfreie Monatsgehalt auf 520 Euro angehoben worden ist (Mini-Job-Grenze) können künftig auch die Midi-Jobber von angepassten Einkommensgrenzen profitieren.
Midi-Jobber ist zukünftig, wer mehr als 520 Euro, aber weniger als 2.000 Euro monatlich verdient. Als Geringverdiener müssen Beschäftigte in diesem Einkommensbereich weniger als die übliche Hälfte der Sozialbeiträge bezahlen, erwerben aber trotzdem seit einer Neuregelung im Jahr 2019 den vollen Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung und den vollen, ihrem Gehalt entsprechenden, Rentenanspruch.
Die erneute Beitragsentlastung ist abhängig vom individuellen Monatsgehalt. Nach Berechnungen zahlten Beschäftigte mit einem Verdienst von 1300 Euro nach Berechnungen bisher knapp 260 Euro an Sozialbeiträgen. Seit Anfang Oktober reduzierte sich die Beitragsbelastung um monatlich knapp 29 Euro auf etwa 231 Euro und wird ab dem 1. Januar auf knapp 211 Euro sinken. Wer nur knapp über 520 Euro verdient, muss künftig sogar so gut wie keine Sozialbeiträge mehr bezahlen – obwohl er weiterhin sozialversicherungsrechtlich geschützt ist.
Verständlich, dass die Deutsche Rentenversicherung diese Neuregelungen kritisch betrachtet: Ihrer Ansicht nach wird durch diese Modifikationen der Trend zur Teilzeitarbeit noch weiter verstärkt. Gerade angesichts des immer stärkeren Fachkräftemangels könne nicht nachvollzogen werden, warum auf diese Weise zusätzliche Anreize zugunsten von Teilzeitarbeit gesetzt werden – wird von Seiten der DRV eingewandt. Daneben entgingen der gesamten Sozialversicherung durch diese Entlastung Einnahmen in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro jährlich, die entsprechend durch Beiträge anderer Beitragszahler – oder der Steuerzahler- ausgeglichen werden müssten.
Daneben würden Teilzeitjobs häufig als ergänzendes Haushaltseinkommen oder neben einer Selbstständigen-Tätigkeit zur Erzielung eines Hinzuverdiensts ausgeübt. Es sei wahrscheinlich, dass hier – statt Geringverdienern – vor allem Haushalte mit ausreichend hohen Einkünften profitieren würden. Um Geringverdiener künftig zu entlasten sei das Steuersystem wesentlich besser geeignet, so dass in diesem Bereich entsprechende Schritte eingeleitet werden sollten.
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