Schon lange hat die Ampelkoalition angekündigt, die Altersvorsorgegestaltung in Deutschland  zu ändern. Auch schon die letzten Regierungen unter CDU-Führung sind trotz vieler Ankündigungen ebenfalls noch nicht weitergekommen.

Mag sein, dass die Komplexität des Systems der Altersvorsorge in Deutschland, bestehend aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge hier schnelle und auch große Änderungsschritte unmöglich macht. Doch ein erster Ansatz zu einer Reform des Systems der Altersversorgung dürfte bevorstehen: die Reform der Riester-Rente.

Mit der Riester-Rente sollte eine staatlich geförderte Zusatzversorgung die Einschränkungen bei der gesetzlichen Rente kompensieren. Eines von vielen Problemen bei der Verbreitung einer riestergeförderten Altersversorgung lag aber darin, dass der Vertrieb in den Händen von Versicherungen und Finanzdienstleistern lag. Deren Bestreben war natürlich in erster Linie eine Optimierung der eigenen Vertriebssituation. Trotzdem sind bis heute mehr als 16 Millionen Riester Verträge abgeschlossen worden – auch wenn bei der Einführung mit einer wesentlich höheren Zahl von Vertragsabschlüssen gerechnet worden ist. Allerdings war festzustellen, dass die Zahl der Vertragsabschlüsse in den letzten Jahren stark gesunken und auch viele Verträge stillgelegt, bzw. gekündigt wurden.

Nun gilt generell im gesamten Kapitalmarkt, dass eine höhere Rendite auch mit einem höheren Risiko einhergeht. Wenn also ein Altersvorsorgeprodukt wie die Riesterrente stets 100 % der Einzahlungen garantieren soll, wird es natürlich nur in wenig ertragreiche, aber sichere Produkte investieren. An dieser Stellschraube wird vermutlich angesetzt werden, so dass auch beispielsweise das Altersvorsorgedepot in börsengehandelten Indexfonds (ETFs) angelegt werden kann. Ein etwas höheres Verlustrisiko wird hier auf jeden Fall durch wesentlich bessere Ertragschancen kompensiert.

Ob diese Reformen den politischen Gesetzgebungsprozess überstehen werden, ist momentan noch unklar. Das Finanzministerium unter Minister Lindner plädiert auf jeden Fall dafür, spätestens im Jahr 2024 hier zu einem neuen Gesetzgebungsverfahren und entsprechenden Erweiterungen der bisherigen Riesterrnenten zu kommen. Dass in den aktuellen Vorschlägen der beauftragten Expertenkommission strittige Ideen, wie ein verpflichtender und öffentlich verwalteter Altersvorsorgefonds, nicht berücksichtigt wurden, mag allerdings auch einer baldigen Reform der Riester-Rente zuträglich sein da hier Schnelligkeit vor einer weitergehenden und umfassenderen Reform sinnvoll sein dürfte.

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