Entlastung für künftige Rentner vom BFH angemahnt

Künftige Rentenjahrgänge werden nach heutigem Stand für ihre Altersrenten teilweise die doppelte Steuerlast tragen müssen. Diese Regelung hat der Bundesfinanzhof nun als rechtswidrig angesehen und eine baldige Steuerreform gefordert, die eine Doppelbesteuerung, insbesondere von Sozialversicherungsbeiträgen und Grundfreibetrag, zukünftig ausschließt. Dieser Aufgabe wird sich der Gesetzgeber spätestens in der nächsten Legislaturperiode nach der kommenden Bundestagswahl stellen müssen.

Die Doppelbesteuerung betrifft neben der gesetzlichen Rentenversicherung häufig private Rentenversicherungen, die insbesondere von Selbständigen abgeschlossen worden sind. Hier werden die Beiträge aus dem bereits versteuerten Einkommen geleistet, die Rentenzahlungen werden dann aber später noch einmal einer Besteuerung unterworfen.

Aufgrund einer sehr komplexen Umstellung der Besteuerungsgrundlagen werden Rentenzahlungen ab 2040 einer vollen Besteuerung unterworfen, während die Beitragszahlungen erst ab 2025 voll von einer Besteuerung frei gestellt bleiben. Hierin sieht der BFH eine nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung, die vom Gesetzgeber zu korrigieren ist. Gerade die heute 40-50jährigen werden hiervon dann in größerem Umfang betroffen sein.

Den Weg der erforderlichen Umstellung der Besteuerungsgrundlagen hat der BFH allerdings nicht vorgegeben, da dieses nicht seine Aufgabe sein kann. Hier ist die nächste Bundesregierung gefordert, die möglicherweise im Zuge einer großen Steuerreform dieses Problem vollständig beseitigen könnte, indem Rentenbeiträge vollständig von der Steuer befreit würden.

Angesichts der voraussichtlich weiterhin fehlenden Reformfreude des Gesetzgebers ist aber eher davon auszugehen, dass durch Bagatellbetragsregelungen oder Übergangsvorschriften ein neues und entsprechend kompliziertes Um- und Anrechnungsmodell geschaffen wird. Hier werden dann mit Sicherheit Steuerberater und Rentenexperten zahlreiche neue Betätigungsfelder finden.

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