Trotz knapper Haushaltsmittel soll das bisherige Rentenniveau bis zum Jahr 2040 festgeschrieben werden, dies erfordert aber auf der anderen Seite auch ständig steigende Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Schon momentan ist der Etat des Ministeriums für Arbeit und Soziales bei weitem der größte Ausgabeposten im Bundeshaushalt und umfasst zwischenzeitlich 175 Milliarden Euro jährlich, weit vor dem Verteidigungsetat mit 51 Milliarden Euro. Weitere Steigerungen des Bundeszuschusses sind nur schwer vertretbar, eine Steigerung der Einnahmen durch Erhöhung der Rentenbeiträge erscheint kaum vermeidbar, will man Kürzungen im Bereich der gesetzlichen Renten vermeiden.
Neu im Rentenpaket II wird voraussichtlich die ständig noch umstrittene Einführung des so genannten Generationenkapitals sein. Dieser Kapitaleinsatz soll mit Erträgen zu einer Dämpfung der erforderlichen und schon angedachten Rentenbeitragssteigerungen dienen. Doch angesichts des geringen Umfangs dieses Generationenkapitals, dass bisher mit 10 Milliarden Euro jährlich angesetzt wird, ist kaum mit bemerkenswerten Erträgen aus dieser Kapitalanlage zu rechnen.
Es bleibt abzuwarten, wie schnell dieses Rentenpaket II des Jahres 2024 vom nächsten Rentenpaket III abgelöst und ergänzt wird. Die demographischen Entwicklungen sind auf jeden Fall absehbar und nicht umkehrbar.