Wer vorgezogene Rente (etwa „Rente ab 63“ oder mit Altersrente mit Abschlägen) bezieht, kann in diesem Jahr ausnahmsweise noch bis zu 46.060 Euro dazuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Angesichts der momentanen Wirtschaftslage sollen damit Frührentner motiviert werden, wieder vorübergehend in ihrem Beruf tätig zu werden.

Üblicherweise kann ein Frührentner pro Monat gut 500 Euro abschlagsfrei ohne Anrechnung verdienen, jetzt sind es immerhin etwas unter 4.000 Euro pro Monat und auch ein höheres Einkommen wird nur anteilig verrechnet.

Dazu kommt: Wenn das Einkommen des Frührentners sozialversicherungspflichtig ist, erhöhen sich auch die Rentenansprüche durch die weiter gezahlten Rentenbeiträge noch einmal.

Sobald der Frührentner dann den Zeitpunkt des regulären Altersrentenbezugs erreicht hat, kann er ohnehin unbeschränkt hinzuverdienen. Hier ermöglicht das Flexirentengesetz den Rentnern ebenfalls völlig neue Gestaltungsmöglichkeiten. Wenn der Altersrentner weiterhin versicherungspflichtig weiter arbeitet, erwirbt er ebenfalls weitere Rentenansprüche. Damit kann er dann seine gesetzliche Rente ebenfalls zeitlich unbeschränkt weiter erhöhen.

Frührentner, die eine neue Beschäftigung aufnehmen, sind voll sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet auch: Ihre Rente erhöht sich durch die während des Rentenbezugs weiter gezahlten Rentenbeiträge nochmals deutlich.

Wer 2021 insgesamt ein Bruttoentgelt von 40.000 Euro bezieht, steigert seine ab dem Monat nach Erreichen des regulären Rentenalters gezahlte Monatsrente um rund 34 Euro. Bei 20.000 Euro Bruttoentgelt liegt der Anstieg bei etwa 17 Euro.

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