Der Minijob mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von maximal 450 € ist fast jedem bekannt. Aber wussten Sie, dass eine Lohnerhöhung von nur 1 Cent und damit ein monatliches Gehalt von 450,01 € sowohl für die Arbeitnehmer, wie auch für die Arbeitgeber auf jeden Fall Vorteile hat.

Wer ein Gehalt von mehr als 450 €, aber weniger als 1300 € monatlich bezieht, übt einen sogenannten Midijob aus. Und dieser Midijob hat viele Vorteile: Für verhältnismäßig geringe Sozialversicherungsbeiträge gibt es den vollen Schutz der gesetzlichen Sozialversicherungen. Zudem entsteht ein Anspruch auf Krankengeld, auf Mutterschaftsgeld, auf Krankengeld zur Kinderpflege und vor allem auch Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Doch auch für Arbeitgeber sind Midijobs von Vorteil, da sie im Vergleich zu Minijobs hier geringere Sozialversicherungsbeiträge leisten müssen. Während bei einem Minijobber monatlich gut 31 % an Abgaben an die Minijob-Zentrale zu überweisen sind (13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung, 2 % Pauschalsteuer) fallen bei einem Midijob deutlich geringere Abgaben an. So sind bei einem Monatsgehalt von 450,01 € ganz normale Sozialversicherungsabgaben zu leisten: Die Arbeitgeberbeiträge zu Rentenversicherung Arbeitslosenversicherung Krankenversicherung und Pflegeversicherung belaufen sich kumuliert zur Zeit in diesem Fall auf weniger als 20 %. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss hier monatlich circa 12 % weniger Abgaben als bei einem Minijob zahlen.

Neu: Während bisher die Höchst-Einkommensgrenze für einen Midijob bei 850 € lag, wurde diese Grenze jetzt auf 1300 € monatlich angehoben. Damit können mehr Arbeitnehmer die sozialversicherungsrechtlichen Vorteile eines Midijobs wahrnehmen. Ein weiterer Vorteil ist, dass neuerdings auch die geringeren Sozialversicherungsbeiträge für den Midijob fällig werden, wenn mehrere Tätigkeiten zusammengerechnet ein monatliches Einkommen von unter 1300 € ergeben. Wer beispielsweise in einem Job 500 € in einem zweiten Job 750 € verdient, muss nur geminderte Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Demgegenüber bleibt festzuhalten, dass – gleich in welcher Kombination – jeweils nur ein einziger Minijob erlaubt ist. In der Konsequenz natürlich auch, dass neben einem Midijob nur ein einziger Minijob mit einem Einkommen von maximal 450 € ausgeübt werden darf.

Neu ab 1. Juli 2019 sind Vorteile für Midijobs im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung: Wie jede andere sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungszeit zählt die Zeit der Beschäftigung im Midijob als vollwertige Versicherungszeit, sie bringt daher volle, dem Einkommen angepasste Rentenansprüche und wird auch berücksichtigt, wenn es um die Gewährung von vorzeitigem Altersruhegeld geht.

Bisher wurden die Rentenanwartschaften der Midijobber allerdings reduziert, da sie nur geminderte Beiträge an die Rentenkasse abführen. Damit wird dann auch die Altersrente der Midijobber entsprechend gemindert sein. Ab dem 1. Juli 2019 werden jetzt die Rentenanwartschaften der im Midijob Tätigen so berechnet, als seien die vollen Beiträge abgeführt worden. Damit werden sich die Rentenansprüche – wenn auch gering – erhöhen. Midijobber erwerben außerdem Ansprüche in der Krankenversicherung auf Krankengeld im Fall einer längerfristigen Krankheit sowie auf Arbeitslosengeld, entsprechend den regulären Vorschriften bei sozialversicherungspflichtiger Vollbeschäftigung.

Diese und viele andere aktuelle rentenrechtliche Fragen werden im Seminar Die Grundlagen des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung, SGB VI – 2019 anhand praktischer Beispiele erläutert. Hier finden alle, die auf diesem Gebiet sachgerecht und korrekt beraten müssen, einen umfassenden Einstieg in das System der gesetzlichen Rentenversicherung.

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