Wer sich beruflich mit Problemen der Altersversorgung, der Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersvorsorge beschäftigt hat sich häufig schon gefragt, ob er oder sie hiermit nicht haupt- oder nebenberuflich und unabhängig sein Geld verdienen könnte. Diese Möglichkeit gibt es.

Mit dem Berufsbild des Rentenberaters hat der Gesetzgeber hier ein Gestaltungsmodell geschaffen.

Rentenberater und Rentenberaterinnen sind Mitglieder eines unabhängigen freien Berufs – so wie auch Anwälte oder Steuerberater. Alle Rentenberater können ihre Mandanten unabhängig beraten, bei der Stellung von Anträgen und der Kontrolle der Bescheide helfen und ihre Mandanten erforderlichenfalls auch vor den Sozial- und Landessozialgerichten vertreten. Ihre Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Alle Rentenberater sind im Rechtsdienstleistungsregister verzeichnet, diese Berufsbezeichnung darf auch nur von den hier verzeichneten Personen geführt werden.

Trotz des großen Interesses in der Bevölkerung an den verschiedenen Wegen der Altersversorgung durch gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, Versorgungsausgleich, Riesterrente, Versorgungswerke usw. gibt es in Deutschland Stand heute nur 846 Rentenberater. Das Tätigkeitsfeld ist hochinteressant, eine Spezialisierung auf bestimmte Gebiete ist möglich und wünschenswert und für zukünftige Rentenberater wird es mit Sicherheit genügend Tätigkeitsmöglichkeiten geben.

Wer Rentenberater werden will muss zwei Voraussetzungen erfüllen: Zum einen muss er sich zum Erwerb der sogenannten praktischen Sachkunde mindestens zwei Jahre mit Fragen der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung beschäftigt haben. Darüber hinaus muss er aber auch seine theoretische Sachkunde nachweisen – dieses muss durch den Besuch eines entsprechenden und den gesetzlichen Vorschriften entsprechenden Sachkundelehrgangs geschehen. Wer diesen Lehrgang besucht und die abschließenden Prüfungen bestanden hat, kann bei seinem zuständigen Gericht die Eintragung als Rentenberater beantragen. Danach kann er oder sie selbständig als Rentenberater oder Rentenberaterin tätig werden.

Mit einem langjährig bewährten Konzept und mit mehr als 15 durchgeführten Sachkundelehrgängen seit 2009 äußerst erfahrenen Referenten bietet Ihnen die SDL Akademie hier den optimalen Weg zur Zulassung als Rentenberater.

Drei kompakte und intensive Lehrgangswochen lassen sich auch neben dem Beruf absolvieren. Eine Absprache mit dem Arbeitgeber ist dabei zwar wünschenswert und in vielen Fällen auch erwünscht – wer möchte, kann den Lehrgang aber auch in drei Urlaubswochen belegen. In den Lehrgangswochen sind Sie im Regelfall gemeinsam mit den anderen Lehrgangsteilnehmern untergebracht; aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass dieses gerne genutzt wird, um auch nach den Seminartagen noch in kleinen Arbeitsgruppen weiter zu diskutieren und sich auszutauschen.

Zwischen den Lehrgangswochen erhalten Sie jeweils die Gelegenheit, den Stoff nachzuarbeiten und sich auf die Klausuren vorzubereiten, die wir mit Ihnen sehr praxisnah und eingehend vorbereiten werden. Auch die abschließende mündliche Prüfung, die durch den Lehrgangsleiter Wolfgang Wehowsky sowie durch einen Richter des Landessozialgerichts durchgeführt wird, wird von uns mit einem zusätzlichen Vorbereitungsseminar direkt vor dem Prüfungstag optimal trainiert.

Nebenbei: Die Lehrgangsgebühren können in vielen Fällen auch durch verschiedene Fördermöglichkeiten verringert werden. Zur möglichen steuerlichen Anerkennung als Werbungskosten oder Sonderausgaben im Rahmen der Steuererklärung fragen Sie Ihren Steuerberater.

Bildnachweis: © rawpixel.com

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