Der überwiegende Teil aller Beschäftigten in Deutschland wird Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen. Dabei hat sich der Schwerpunkt der Diskussion in den letzten Jahren auf die Höhe der Rente und auf den Zeitpunkt des Rentenbezuges verlagert. Doch wird dabei häufig übersehen, dass die gesetzliche Rentenversicherung als Bestandteil des Systems der sozialen Sicherung in Deutschland wesentlich umfangreicher ausgestaltet ist und zahlreiche weitere Fragen berücksichtigt werden müssen.

In allen Unternehmen müssen sich Personalabteilungen, Sozialabteilungen und die für die Gehaltsabrechnung zuständigen Abteilungen deshalb mit dem System der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigen, um Arbeitnehmer sachgerecht und korrekt beraten zu können.

Die Bestimmung der rentenrechtlichen Zeiten – also der Zeiten in denen Beiträge geleistet worden sind oder die als Berücksichtigungszeiten angerechnet werden – hat dabei entscheidende Auswirkungen auf die Rentenhöhe. Diese wiederum ergibt sich aus den im Versicherungskonto des Rentenempfängers hinterlegten Rentenpunkten. Doch ist nicht nur die Regelaltersrente (ab 65 bzw. zukünftig ab 67 Jahren) als Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung vorgesehen. Darüber hinaus hat sich gerade in der letzten Zeit die Altersrente für langjährig Versicherte – die sogenannte Rente ab 63 – zu einem Brennpunkt im Bereich der gesetzlichen Rente entwickelt.

Nicht zu vergessen sind aber auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit mit ihren Einzelbedingungen für teilweise oder volle Erwerbsminderung, für Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit.

Der gesamte Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung wirkt auf den ersten Blick planlos und kaum nachvollziehbar. Allerdings kann eine systematische Einführung in die gesetzlichen Grundlagen des Systems der gesetzlichen Renten hier das Verständnis wesentlich erleichtern, da die gesetzliche Rente trotz aller gegenteiligen Vermutungen durchaus auf einem nachvollziehbaren Rahmen beruht. Mit diesen Grundlagen können dann die Mitarbeiter in Unternehmen durch ihre Arbeitgeber wiederum sachgerecht beraten werden.

Mitarbeiter, die unternehmensintern für die Berechnung und Überprüfung gesetzlicher Renten verantwortlich sind, finden bei der SDL Akademie ein breites Angebot praxisorientierter Seminare zum Thema Rentenrecht. Insbesondere sei auf folgende Veranstaltung hingewiesen: Grundlagen des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung, (SGB I). Die Dozenten sind langjährig erfahren und können direkt aus der Praxis der DRV beraten. Wolfgang Wehowsky war viele Jahre als Abteilungsdirektor der DRV Baden-Württemberg tätig, Harald Rihm ist bis heute Referent im Stabsbereich der DRV Baden-Württemberg. Beide sind auch als Fachbuchautoren bekannt.

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