Der Beruf des Rentenberaters ist – wie auch der Rechtsanwalt oder Steuerberater – ein freier Beruf, der entsprechend der gesetzlichen Vorschriften „im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation … die persönliche, eigenverantwortliche und fachliche unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit“ zum Inhalt hat. Damit ist geklärt, dass Rentenberater als unabhängige Organe der Rechtspflege die Interessen Ihrer Mandanten vertreten. Sie sind dabei was ihre Honorierung angeht, an das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gebunden und können damit auch freie Gebührenvereinbarungen treffen.
Seit etlichen Jahren gilt nun das Rechtsdienstleistungsgesetz. Damit wurde der Beruf des Rentenberaters auf eine völlig neue Basis gestellt. Sämtliche Rentenberater sind heute verpflichtend im Rechtsdienstleistungsregister verzeichnet. Die Ausbildung ist ebenfalls gesetzlich geregelt und setzt in der Regel den Besuch eines Sachkundelehrgangs und eine abschließende mündliche Prüfung voraus.
Die SDL Akademie ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen der gesetzlichen Rente. Mit dem Sachkundelehrgang für Rentenberater bieten wir Ihnen die erforderliche theoretische Grundlage, die für eine Registrierung als Rentenberater erforderlich ist. Daneben finden Sie bei uns immer zahlreiche Fortbildungsveranstaltungen von den Grundlagen bis zu Spezialfragen der gesetzlichen Rentenversicherung.
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