Hat die Gesetzgebung ihr Ziel erreicht, die bisherigen starren Regelungen zum Renteneintritt zu lockern und Arbeitnehmern und auch Arbeitgebern hier mehr Wahlfreiheit einzuräumen? Noch sind viele Chancen des Flexi-Rentengesetzes zur Verbesserung des Renteneintritts nicht hinreichend bekannt und die Arbeitnehmer von den neuen Gestaltungschancen überfordert. Doch ist es hier Aufgabe der Personalabteilungen, eine möglichst umfassende Aufklärung ihrer Arbeitnehmer vorzunehmen.

Teilrente und Neuregelungen zum Weiterarbeiten nach dem Erreichen der Altersgrenze sollen den Ausstieg aus dem Erwerbsleben flexibler gestalten. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sollen neue Hinzuverdienstmöglichkeiten dafür sorgen, dass Arbeitnehmer zusätzlich zur Frührente in Teilzeit weiterarbeiten können, ohne durch Anrechnung der Einkünfte ihren Rentenanspruch teilweise zu verlieren. Stattdessen sollen sie die Möglichkeit erhalten, ihre Rentenansprüche noch weiter zu erhöhen. Und gerade dieser Punkt ist für Arbeitgeber besonders interessant, um qualifizierten Fachkräften einen Anreiz zu bieten und damit dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

Nun können bis zu EUR 6.300 ohne Anrechnung auf den Rentenanspruch hinzuverdient werden. Bei darüber hinausgehenden Hinzuverdiensten findet dann eine Anrechnung statt. Die Prognose und Spitzabrechnung der Hinzuverdienste ist kompliziert, doch kann sie verständlich erklärt und praktisch nachvollziehbar dargestellt werden.

Als ganz besonders wichtig für qualifizierte und motivierte Fachkräfte hat sich die neu geschaffene Möglichkeit einer Weiterarbeit nach dem Eintritt in den gesetzlichen Ruhestand zusätzlich zum Bezug der regulären Altersrente erwiesen. Denn so können durch die versicherungspflichtige Weiterbeschäftigung die jeweiligen Rentenansprüche erhöht werden. In der Vergangenheit sah dies ganz anders aus. Hier mussten sowohl Arbeitgeber- wie auch Arbeitnehmeranteile in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt werden, ohne dass eine Steigerung der Rentenansprüche stattfand.

Aber auch wer früher in Rente gehen möchte kann profitieren. Mit der freiwilligen Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich von Rentenabschlägen können Arbeitnehmer bereits ab dem 50. Lebensjahr freiwillig höhere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. So ist ein früherer Ruhestand ohne oder mit geringeren Rentenabschlägen zu finanzieren. Auch dieses Gestaltungsmodell gewinnt angesichts des extrem niedrigen Zinsniveaus aktuell stärkere Bedeutung.

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