Viele Arbeitnehmer freuen sich auf den letzten Tag ihrer beruflichen Tätigkeit und darauf, dann eine – mehr oder minder große – Rente zu bekommen. Doch wissen viele nicht, dass auch die gesetzliche Rente rechtzeitig beantragt werden muss. Hier kann es durchaus zu Missverständnissen kommen und nachträgliche Antragstellung kann sogar zu finanziellen Verlusten führen – denn eine rückwirkende Rentenzahlung erfolgt nicht in allen Fällen.

Doch wann ist der richtige Zeitpunkt? Hier rät die Deutsche Rentenversicherung, am besten drei Monate vor dem Rentenbeginn einen entsprechenden Antrag zu stellen. Da aber schon heute und erst recht in Zukunft der Rentenbeginn nicht zum 65. Geburtstag einsetzt, empfiehlt es sich, in der letzten Renteninformation der DRV nachzuschauen, wann ganz konkret der Bezug der Altersrente beginnen kann. Dann sollte der Antrag drei Monate vor diesem Datum gestellt werden.

Viele Jahre lang war das Ausfüllen des Formulars R0100 der Deutschen Rentenversicherung (DRV) mit seinen zahlreichen Anlagen und Ergänzungen für Arbeitnehmer eine ungeliebte und häufig auch aufwendige und umfangreiche Beschäftigung. Doch ist auch die DRV heute im Online-Zeitalter angekommen, die Antragstellung kann jetzt auch im Internet erfolgen. Doch Vorsicht – die zahlreichen Fragen müssen auch hier korrekt beantwortet werden. Darüber hinaus ist in diesem Fall ein Personalausweis mit elektronischer Identitätsfunktion (eID-Funktion) des zukünftigen Rentenempfängers erforderlich.

Und da Beratung schon immer nicht geschadet hat, sollten Arbeitnehmer überlegen, hier einen Rentenberater zu Rate zu ziehen, der sich im Verfahren der Rentenantragsstellung auskennt. Auch die Deutsche Rentenversicherung selbst kann bei der Antragstellung unterstützen. Denn hätten Sie es gewusst: Eine schriftliche Antragstellung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben! Das heißt, ein Rentenantrag kann auch mündlich und persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden.

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