Seit einigen Tagen haben deutsche Senioren Anspruch auf die sogenannte Grundrente. Soweit ist seit dem 1. Januar 2021 die Lage geklärt. Die Frage allerdings, wann diese Grundrente (rückwirkend) gezahlt werden wird, dürfte die Deutsche Rentenversicherung noch etliche Monate beschäftigen. Doch wäre das alles zu einfach, wenn es hier allein um die Berechnung der Grundrente selbst gehen würde.

Denn neben der Grundrente können Senioren auch Anspruch auf Grundsicherung haben – und diese Leistungen können sofort ausgezahlt werden, wenn denn der Antrag bei den Sozialämtern gestellt wird. Erste Voraussetzung für den Bezug der Grundsicherung (auch „Hartz IV im Alter“ genannt‘) ist der Nachweis von mindestens 33 Versicherungsjahren. Diese können auch durch Kindererziehungszeiten, durch Pflegezeiten oder auch durch einen Minijob festgestellt werden, letzteres aber nur, wenn während des Minijobs nicht auf die Sozialversicherungsfreiheit verzichtet wurde (siehe auch Artikel: Jeder kennt ihn, den Minijob – aber wieso ist der Midijob viel interessanter?).

Trotz Grundrente werden aber manche Rentner auch weiterhin auf die Grundsicherung angewiesen sein – vor allem dann, wenn sie in Städten mit einem hohen Mietniveau leben. Denn bei der Grundsicherung werden den Rentnern im Gegensatz zur reinen Grundrente die kompletten angemessenen Unterkunftskosten durch die Sozialämter erstattet.

Und hier kommt es nun durch die neue Grundrente zu einer künftigen Besserstellung der Bezieher der Grundsicherung. Denn durch einen neu geschaffenen Grundrentenfreibetrag werden Anteile der Grundrente nicht mit der Grundsicherung verrechnet. Der Bezieher der Grundsicherung erhält damit netto eine insgesamt höhere Rentenzahlung, die in etlichen Fällen durchaus mehrere Hundert Euro betragen kann.

Es lohnt sich also auf jeden Fall – heute noch eher als im letzten Jahr – Grundsicherung beim Sozialamt zu beantragen, auch wenn der Rentner damit rechnen kann, Grundrente zu erhalten.

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