20.05.2025 – SDL Akademie | Das von der letzten Bundesregierung geplante und – fast – verabschiedete Rentenpaket II wird in dieser Form nicht in Kraft treten können. Da wegen der Neuwahl des Bundestages alle bisherigen Gesetzesvorhaben nicht mehr weiter behandelt werden können, sondern sozusagen „wieder bei Null“ beginnen müssen…

Die deutsche Rentenversicherung stellt zunächst vor allem klar, dass die angekündigte Anhebung der gesetzlichen Rente zum 1. Juli 2025 auf jeden Fall kommen wird, hinreichende Beitragsreserven seien gesichert vorhanden. Auch können die aktuellen Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung vorläufig erst einmal für zwei oder drei Jahre stabil bleiben.

Aber was passiert mit den im Rentenpaket II beabsichtigten Vorhaben?

Die Diskussion über die festgeschriebene Haltelinie des Rentenniveaus von 48 % des Durchschnitts-Rentners muss von der neuen Bundesregierung neu aufgesetzt werden. Ob dieses geschieht, ist unter der jetzigen Koalition allerdings unklar.

Da in den nächsten Jahren mit Sicherheit annähernd 20 Millionen neue Rentner der Geburtsjahrgänge 1959-1964 (Babyboomer) in Rente gehen, bleibt es eine große Herausforderung, diese so genannte Haltelinie zu fixieren. Ein festgeschriebenes Rentenniveau von 48 % bedingt entweder einen Anstieg der Rentenbeiträge oder immer weiter steigende Zuschüsse aus den Steuererträgen des Staates. Schon heute werden mehr als 30 % des Staatshaushaltes (konkret mehr als 120 Milliarden Euro) als Zuschüsse an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet.

Das Thema Kapitaldeckungen durch das so genannte Generationenkapital – ein Vorschlag der FDP – dürfte durch die aktuelle Regierung nicht umgesetzt werden. Dabei gerät allerdings aus dem Blick, dass die Kapitaldeckungen der Rente möglicherweise einen Weg zur Sicherung eines besseren Rentenniveaus in der Zukunft sein könnte.

Auch die Frage einer Anhebung des Rentenalters, beziehungsweise einer Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte (Rente mit 63) steht aktuell noch nicht zur Diskussion. Das Thema wird aber auch in den kommenden Jahren angesichts der steigenden Lebenserwartung und der damit weiter steigenden Rentenbezugsdauer weiter von Bedeutung werden.

Insgesamt ist somit damit zu rechnen, dass weite Teile des Rentenpakets II der letzten Bundesregierung noch in Kraft treten werden, allerdings ist nicht absehbar, welcher Zeithorizont angenommen werden muss.

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