21.03.2025 – SDL Akademie | Bei den aktuellen Koalitionsverhandlungen hat sich anscheinend die CSU mit ihren Forderungen nach einer Ausweitung der sogenannten Mütterrente weitestgehend durchgesetzt.
Mit der Mütterrente III sollen jetzt auch Müttern von vor 1992 geborenen Kindern drei Erziehungsjahre bei der Rente angerechnet werden. Bisher wurden für vor 1992 geborene Kinder maximal zwei Jahre und sechs Monate Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Mit der jetzigen Anpassung möchte die CSU eine Gleichstellung aller Mütterrenten erreichen. Die entsprechenden Renten werden damit – allerdings im Schnitt nur um ca. 20 EUR – erhöht.
Nach Aussagen der Deutschen Rentenversicherung wird die geplante Erweiterung der Mütterrente jährlich ungefähr 5 Milliarden EUR kosten. Ob und welche Art einer Gegenfinanzierung angedacht ist, bleibt bisher unklar. Unvermeidlich bleibt aber vermutlich, dass die neue Mütterrente entweder aus Beiträgen der Arbeitnehmer oder aus zusätzlichen Steuermitteln finanziert werden muss. Eine andere Art der Finanzierung wurde in der bisherigen Diskussion noch nicht erwähnt.
Die Deutsche Rentenversicherung rechnet damit, dass durch die Mütterrente III bei Umlegung auf alle Beitragszahler eine Erhöhung des Beitragssatzes um 0,25 % erforderlich sein wird. Diese Erhöhung wird allerdings zu den absehbaren Erhöhungen des Rentenbeitrags durch die steigende Zahl der Rentenempfänger (Stichwort Boomergeneration) und die aktuell versprochene „Rentengarantie“ hinzukommen.
Es bleibt abzuwarten, wie auch diese aktuelle Rentenreform, finanziert werden kann.