Vor gut einem Jahr wurde die Erwerbsminderungsrente reformiert, um gesundheitlich nicht mehr voll leistungsfähigen Arbeitnehmern eine deutlich höhere Rente zu verschaffen (hierzu auch unser Beitrag vom 31.10.2018).
Die Reform der Erwerbsminderungsrente hat sich als voller Erfolg für alle Menschen mit eingeschränkter Erwerbsfähigkeit herausgestellt. Konkret stieg die durchschnittliche monatliche Nettorente der Neu-Erwerbsgeminderten um knapp 10 Prozent gegenüber den sog. Alt-Rentnern. Auch ist es gelungen, bei den EM-Renten den Abstand zwischen den Nettorenten von Frauen und Männern zu reduzieren. Gerade EM-Rentner haben in der Zeit ihrer Berufstätigkeit häufig in Teilzeit, oder auf schlecht bezahlten Arbeitsstellen gearbeitet und damit geringere Rentenansprüche erworben.
Durch die Veränderung der Zurechnungszeit und die damit einhergehende rechnerische Verlängerung der Versicherungszeit konnte erreicht werden, dass Neu-EM-Rentner nun eine ausreichend hohe Rente erhalten. Die Reform wurde von Seiten der Bundesregierung damit begründet, dass Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keiner vollen Erwerbstätigkeit nachgehen könnten, „in besonderem Maße auf die Solidarität der Versichertengemeinschaft angewiesen“ seien. Dieser beabsichtigte Erfolg konnte erzielt werden.
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