Falsche Auskünfte können teuer werden – Arbeitgeber müssen sich zur betrieblichen Altersversorgung vollständig und richtig informieren.

In der Personalabteilung werden Auskünfte zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei Arbeitgebern gerne „mal schnell“ nebenbei gegeben. Das kann jedoch sehr teuer werden: Das Landesarbeitsgericht Nürnberg hat vor kurzem einen Arbeitgeber zu hohem Schadensersatz verurteilt, weil eine Auskunft an einen Arbeitnehmer nicht korrekt war. Der Mann erhielt die Info, dass seine Betriebsrente unverfallbar sei – und kündigte daraufhin. Kurze Zeit später stellte sich jedoch heraus, dass er dafür noch zwei Monate hätte warten müssen. Der Arbeitgeber wurde wegen dieser Falschauskunft dazu verurteilt, dem Arbeitnehmer den gesamten Schaden zu ersetzen und ihm eine der Betriebsrente entsprechende Summe zu zahlen.

Personaler müssen zwar keine bAV-Berater sein. Allerdings sollte jeder, der (auch ansatzweise) mit bAV zu tun hat, zumindest über Basiswissen verfügen. Diese Grundkenntnisse gewinnen Sie in diesem Seminar: Die Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung.

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