Dienstwagenbesteuerung: Dienstwagennutzer, die wenig privat fahren und daher überlegen, zur Fahrtenbuchmethode zu wechseln, sollten den Jahreswechsel im Blick haben. Denn zum 1. Januar besteht wieder die Möglichkeit, die Bewertungsmethode zu ändern. Unterjährig ist dies nur bei einem Fahrzeugwechsel möglich. Die Fahrtenbuchmethode ist häufig die günstigere Variante, allerdings auch wesentlich aufwändiger als die 1-Prozent-Regelung. Und sie unterliegt strengen Regelungen, deren Einhaltung von den Finanzämtern akribisch geprüft wird. Für Fehler im Fahrtenbuch ist allein der Fahrer verantwortlich. Somit haftet dieser auch für Steuernachzahlungen, die dem Arbeitgeber bei einer Betriebsprüfung auferlegt werden.

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