08.01.2025 – SDL Akademie | Als eine der letzten Amtshandlung des aktuellen Bundeskabinetts wurde die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert. Diese Rechtsverordnung war nicht zustimmungspflichtig in Bundestag und Bundesrat, und konnte somit durch das amtierende Kabinett verabschiedet werden.

Kurzarbeitergeld soll Betrieben ermöglichen, Beschäftigte im Unternehmen zu halten, um vorübergehende Auftragsrückgänge auszugleichen und zugleich ermöglichen, dass bei steigender Nachfragesituation wieder hinreichend erfahrene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zur Verfügung stehen.

Auffallend ist, dass die Zahl der Beschäftigten in Kurzarbeit innerhalb der letzten zwei Jahre um mehr als das dreifache gestiegen ist. Während der COVID-19 Pandemie ist es gelungen, mit einer Vervielfachung des Kurzarbeitergeldes den historischen Einbruch der Wirtschaftsleistung in Deutschland vorübergehend auszugleichen. Damit konnten die Arbeitsplätze der Beschäftigten gesichert werden, so dass diese nach Ende der Pandemie problemlos und ohne großen Aufwand ihre Arbeit wieder aufnehmen konnten.

Fraglich ist heute, ob es sich bei den aktuellen Auftragsrückgängen um weiterhin vorübergehende wirtschaftliche Gründe handelt, die eine spätere Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglichen. Denn Schwerpunkte der angemeldeten Kurzarbeit sind aktuell die Branchen Maschinenbau, Metallerzeugung und die Produktion von Kraftfahrzeugen. Ob in diesen Bereichen in spätestens 12 Monaten – nach Auslaufen der aktuellen Verlängerung der Kurzarbeitergeld-Bezugsdauer – mit einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage zu rechnen ist, darf bezweifelt werden.

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