Wann kommt die Grundrente? – Wie kommt die Grundrente?

Die Bundes­regierung hat die Grund­rente beschlossen, sie soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Gedacht ist sie für Rentner die wegen geringer Verdienste, Kindererziehung, Elternpflege etc. zwar lange gearbeitet haben, jedoch nur geringe Renten bekommen.

Für die Grundrenten müssen mindestens 33 Jahre Grundrentenzeit nachgewiesen werden. Entweder durch Beschäftigungszeiten, durch Pflegetätigkeiten oder auch durch Kindererziehung. Eine volle Grundrente gibt es dann nach 35 Jahren Grundsicherungszeit. Das gilt jetzt nachträglich auch für diejenigen, die sich bereits im Rentenbezug befinden.

Voraussetzung für die Grundrente ist, dass der Grundrentner im Durchschnitt höchstens 80 Prozent des durchschnittlichen Gehalts verdient hat, mindestens aber 30 Prozent. Das entspricht 0,3 bzw. 0,8 Entgeltpunkten in der Rentenversicherung.

Um aber sicherzustellen, dass die Grundrente nur geringverdienenden Rentnern zu Gute kommt, dürfen Grundrentner maximal 1.250 Euro als Allein­stehende und 1.950 Euro als Paar einnehmen. Dieser Frei­betrag bezieht sich dabei auf Gehälter, andere Renten, betriebliche Renten, Mieteinnahmen etc. inklusive zu versteuernder Kapital­erträge. Dazu kommt der steuerfreie Anteil der Rente selbst. Sollte das Einkommen den Freibetrag übersteigen, werden hiervon 60 Prozent auf die Grund­rente ange­rechnet. Das soll automatisch beim Finanzamt passieren.

Einkommen über 1.600 Euro, bzw. 2.300 Euro bei Paaren werden voll zu 100 Prozent ange­rechnet.

Im Gegensatz hierzu wird das Vermögen des Grundrentners nicht überprüft. Grundbesitz, Häuser, Schmuck, Aktien oder Firmenanteile zählen dabei nicht. Dividendenzahlungen und Gewinnausschüttungen allerdings wohl. Inwieweit dieses zu Berechnungsproblemen oder Ungerechtigkeiten führen wird bleibt abzuwarten. Für den Wohngeldbezug des Grundrentners wurden schon einmal im Vorhinein weitere Freibeträge beschlossen, damit hier nicht durch den Bezug der Grundrente auf der anderen Seite Wohngeldzuschüsse wegfallen.

Es ist noch nicht klar, ob und in welcher Form die Grundrente nun endgültig vom Parlament verabschiedet und in Kraft treten wird. Der Einführungstermin 01. Januar 2021 steht auf jeden Fall heute schon auf wackeligen Füßen, da sowohl die Deutsche Rentenversicherung wie auch die Finanzbehörden nicht die Personalstellen aufweisen, um diese zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen. Schließlich müssen hier komplexe Arbeitsabläufe in wenigen Monaten umgesetzt werden.

Ob – wie schon bei der Abschaffung der Doppelverbeitragung der Krankenversicherungsbeiträge in der betrieblichen Altersversorgung – Leistungen rückwirkend zum Stichtag 01. Januar 2021 berechnet werden können, bleibt abzuwarten.

Informationsstand 05. März 2020

Image by rawpixel.com

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