Die Überlassung eines Dienstwagens ist vor allem bei Führungskräften und Vertriebsmitarbeitern ein wichtiger Vertragsbestandteil. Die private Nutzungsmöglichkeit stellt außerdem ein bedeutsames Motivations- und Vergütungselement dar, das Unternehmen zunehmend als Anreiz nutzen, um Mitarbeiter zu gewinnen. Für den Arbeitgeber ist die Überlassung eines Dienstwagens mit weitreichenden finanziellen Konsequenzen verbunden. Daher ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung angezeigt. Besonderes Augenmerk sollte man auf eine etwaige Privatnutzung, die Haftung bei Schäden und insbesondere den Widerruf der Nutzung sowie der Herausgabe des Wagens richten. Als arbeitsvertragliche Grundlage bieten sich verschiedene Möglichkeiten an. Sie hängen zum Großteil davon ab, ob das Unternehmen den Dienstwagen nur bestimmten Arbeitnehmern oder einem bestimmbaren Personenkreis – z. B. Vertriebsmitarbeitern – zur Verfügung stellen will. Vor diesem Hintergrund führt das Thema Dienstwagenüberlassung in vielen Unternehmen immer wieder zu Schwierigkeiten und Problemen, vor allem dann, wenn Mitarbeiter unternehmensintern die Position wechseln oder das Unternehmen verlassen.

Daneben steht das Fuhrparkmanagement aufgrund aktueller Rechtsänderungen vor neuen Herausforderungen, die bei der Dienstwagenüberlassung eine bedeutende Rolle spielen. Im Seminar erhalten Sie daher einen Kurzüberblick über die relevanten Eckpunkte der aktuellen Neuerungen:

  • Neue Kfz-Steuer nach WLTP-Werten: Die Berechnung der Kfz-Steuer für ab dem 01. September 2018 zugelassene Kfz erfolgt nach WLTP. Dies kann zu erheblichen Mehrkosten bei der Kfz-Steuer führen. Fuhrparkmanager müssen sich bei der Gestaltung der Fahrzeugauswahl in der Car Policy darauf einstellen.
  • Seit dem 01. Januar 2019 gibt es grundlegende Änderungen für die steuerliche Behandlung von Elektro- und Hybridelektrofahrzeugen, die als Dienstwagen eingesetzt werden. Fahrer bestimmter elektrisch angetriebener Dienstwagen und Hybridfahrzeuge werden künftig von der Halbierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage profitieren (sog. »0,5-Prozent-Methode«). Zudem wurde die Steuerbefreiung für die Privatnutzung betrieblicher Fahrräder geregelt und die Steuerbefreiung des Jobtickets wieder eingeführt.
  • Seit dem 25. Mai 2018 müssen auch im Fuhrpark die Datenschutzbestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG 2018) beachtet werden. Dies erfordert eine datenschutzkonforme Anpassung der Arbeitsabläufe.

Inhalte

Dienstwagenanspruch und Umfang des privaten Nutzungsrechts

  • Begriff des Dienstwagens im Arbeitsrecht
  • Arbeitsvertrag oder besonderer Dienstwagenüberlassungsvertrag
  • Firmenwagenrichtlinie / Car Policy, Betriebsvereinbarung, Gleichbehandlungsgrundsatz
  • Mitbenutzung durch Familienangehörige und Dritte
  • Mitnahme von Dritten, insbesondere Arbeitskollegen

Dienstwagenüberlassungsvertrag und Dienstwagenordnung (Car Policy)

  • Abgrenzung und Rangverhältnis
  • Dienstwagenordnung: Das Grundgesetz des Fuhrparkmanagements
    • Rechtliche Bedeutung einer Dienstwagenordnung
    • Wesentliche Inhalte einer Dienstwagenordnung
  • Inhalte eines Dienstwagenüberlassungsvertrags
  • Abgrenzung zu anderen Nutzungsüberlassungsverträgen und ergänzenden Verträgen
  • AGB-Kontrolle: Zulässige und unzulässige Klauseln der Dienstwagenüberlassung (Praxisbeispiele)
  • Mitspracherechte des Betriebsrats
  • Pflicht zur Führerscheinkontrolle

Das Ende des privaten Nutzungsrechts

  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Freistellung
  • Arbeitsunfähigkeit, Mutterschutz, Elternzeit
  • Widerruf des privaten Nutzungsrechts, Freiwilligkeitsvorbehalt, Befristung
  • Anspruch auf Rückgabe des Dienstwagens und seine Durchsetzung

Haftung des Arbeitnehmers für Schäden am Dienstwagen

  • Unfallschäden
  • Haftung bei Privatfahrten mit dem Dienstwagen
  • Abgestufte Arbeitnehmerhaftung nach BAG-Rechtsprechung
  • Selbstbeteiligung des Arbeitnehmers an versicherten Unfallschäden
  • Falschbetankungsfälle

Kfz-Steuer und CO2- Ausstoß

  • Berechnungsart der Kfz-Steuer
  • NEFZ-Zyklus und WLTP-Verfahren

Alternative Antriebe und Elektromobilität

  • Steuerliche Behandlung des geldwerten Vorteils
  • »0,5-Prozent-Methode« seit 01.01.2019
  • BAFA-Zuschuss
  • Ladestrom und Ladeinfrastruktur
  • Ladevorrichtungen beim Arbeitnehmer und beim Arbeitgeber

Der Dienstwagen in der Entgeltabrechnung

  • Grundzüge: Allgemeiner Überblick und Schnittstellen zum Arbeitsrecht
  • Die Ermittlung der geldwerten Vorteile
    • Lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung betrieblicher Kfz an Arbeitnehmer (BMF-Schreiben vom 04.04.2018)
  • Sonderwünsche und Zuzahlungen des Arbeitnehmers
    • Aktuelle BFH-Entscheidungen v. 30.11.2016 zu Zuzahlungen und Umsetzung durch BMF-Schreiben vom 21.09.2017

Sonderfälle

  • Behandlung von Poolfahrzeugen
  • Nutzung eines Dienstwagens durch mehrere Arbeitnehmer

Datenschutz im Fuhrpark (Kurzüberblick)

  • Rechtsgrundlagen: Wann ist die Nutzung von Daten erlaubt?
  • Datenverarbeitung im Beschäftigungsverhältnis
  • Datenverarbeitung auch ohne Einwilligung?
  • Informationspflichten
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
  • Auftragsverarbeitung
  • Zweckänderung
  • Beispiele aus der Fuhrparkpraxis

Aktuelle Rechtsprechung zur Dienstwagennutzung

So arbeiten Sie im Seminar

Die Seminarinhalte werden praxisnah durch Vorträge, Präsentationen, konkrete Fallbeispiele und Diskussionen vermittelt und in Einzel- und Gruppenübungen vertieft. Es werden bewährte Präsentations- und Lernmedien eingesetzt und Sie erhalten umfangreiche Seminarunterlagen und Checklisten.

Teilnehmen werden

Das Seminar wendet sich an Verantwortliche von Pkw-Fuhrparks und sonstige Fach- und Führungskräfte, die sich einen Überblick über aktuelle (Rechts-)Fragen der Dienstwagenüberlassung verschaffen wollen. Es empfiehlt sich nicht nur Nachwuchskräften, sondern auch erfahrenen Fachleuten, die ihr Wissen auf den neuesten Stand bringen möchten.

Welche Vorkenntnisse Sie benötigen

Spezielle Vorkenntnisse sind für den erfolgreichen Seminarbesuch nicht notwendig. Es wäre allerdings vorteilhaft, wenn Sie bereits (praktische) Erfahrungen im Fuhrparkmanagement sammeln konnten.

Technische Voraussetzungen für unsere Online-Seminare

Sie benötigen einen PC oder ein Notebook mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (alternativ Headset). Idealer Browser: Google Chrome; Edge, Safari, Firefox sind aber ebenfalls möglich.

Ihr Referent

 Lutz D. Fischer, Seminar Der Dienstwagen in der Entgeltabrechnung

 Lutz D. Fischer

Rechtsanwalt Lutz D. Fischer ist Gründer der Kanzlei fischer.legal aus Sankt Augustin und bundesweit als juristischer Dienstleister tätig. Er ist Mitglied der ARGE Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Ein besonderer Kompetenzbereich liegt im Bereich des Dienstwagen- und Verkehrsrechts. Als Autor hat er zahlreiche Publikationen zum Dienstwagenrecht veröffentlicht, u.a. in der Fachzeitschrift »Flottenmanagement« sowie im Ratgeber »Dienstwagen- und Mobilitätsmanagement« (Ausgaben 2018-2020 – Kapitel Datenschutz). Daneben steuert er regelmäßig Rechtsinformationen für den wöchentlichen »Flottenmanagement«- Newsletter bei und betreut als Partner die Rechts- und Steuerseiten des Branchenportals www.flotte.de; ferner veröffentlicht er regelmäßig Gastbeiträge im Fuhrpark-Blog von LapID. Als Referent hält er bundesweit offene Seminare, Inhouse-Schulungen und Vorträge zur Dienstwagenüberlassung mit thematischen Bezügen zu Arbeitsrecht/ Entgeltabrechnung/ Professionellem Schadenmanagement/ Datenschutz.