11.11.2025 – SDL Akademie | Kann die gesetzliche Rentenversicherung eine stabile Absicherung im Alter garantieren?

Die heutige Bundesregierung möchte sicherstellen, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch zukünftig eine stabile Absicherung im Alter garantiert. Aus diesem Grund werden mit dem Rentenpaket 2025 mehrere Maßnahmen beabsichtigt, die noch in diesem Jahr in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden sollen.

Die Sicherung des bisherigen Rentenniveaus soll mittels einer so genannten Haltelinie erfolgen, die dafür sorgt, dass das Rentenniveau nicht unter 48 % sinkt. Nun mag diese Zahl dem ein oder anderen niedrig erscheinen, doch handelt es sich hierbei um einen fiktiven Wert, der sich am Durchschnittseinkommen der deutschen Bevölkerung orientiert. Die Höhe der Rente folgt aktuell grundsätzlich der Entwicklung von Löhnen und Gehältern. Damit ist auch sichergestellt, dass Lohnzuwächse der arbeitenden Bevölkerung im gleichen Maße auch bei Rentenbeziehern ankommen. Bis zum Jahr 2025 soll die momentan festgesetzte Haltelinie von 48 % sichergestellt werden. Mit dem Rentenpaket 2025 soll diese Befristung bis 2031 verlängert werden. Bis dahin werden also die gesetzlichen Renten nicht an die demographische Entwicklung angepasst und werden dann auch nach 2031 aufbauend auf einem höheren Rentenniveau möglicherweise wieder von der Lohnentwicklung entkoppelt. Auch weiterhin gilt, dass bei sinkenden Löhnen und Gehältern eine Verringerung der gesetzlichen Renten nicht erfolgen darf.

Die Mütterrente III

Ein speziell von der bayerischen CSU durchgesetzte soziale „Wohltat“ ist die so genannte Mütterrente III.  Damit sollen rentenbeziehenden Müttern zukünftig die Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in voller Höhe bei der Rentenberechnung der gesetzlichen Rente anerkannt und berücksichtigt werden. Diese Maßnahmen sollen ausdrücklich aus Steuerleistungen und nicht aus Beitragsleistungen in der Sozialversicherung finanziert werden.

Gesetzliche Rente und die demographische Entwicklung

Auch der aufgrund der demographischen Entwicklung auf lange Sicht absehbare und zu erwartende Anstieg des Beitragssatzsatzes zur Rentenversicherung, von heute 18,6 % auf voraussichtlich mehr als 21% im Jahr 2035 soll ebenfalls aus Steuermitteln gedeckt werden.

Die Aufhebung des Verbotes einer Anschlussbeschäftigung bei befristeten Arbeitsverträgen

Für Rentenbezieher, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, soll es ermöglicht werden, zum bisherigen Arbeitgeber zurückzukehren und das Arbeitsverhältnis dort befristet oder unbefristet fortzusetzen. Eine derartige sachgrundlose befristete Verlängerung eines Arbeitsverhältnisses beim gleichen Arbeitgeber war nicht möglich. Damit sollen Fachkräfte dazu animiert werden, weiterhin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.

Darüber hinaus sieht das Rentenpaket 2025 auch vor, die so genannte Frühstart-Rente, die Aktiv-Rente und die Ergänzungen des aktuellen Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf den Weg zu bringen.

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