Das Gesetz ist seit 01.01.2026 in Kraft
Am 19.12.2025 hat der Bundesrat dem BRSG II zugestimmt, das somit dann auch zum 01. Januar 2026 in Kraft treten konnte.
Im Rahmen dieses 4h-Online-LIVE-Seminars werden an einem Vormittag die wesentlichen Reformansätze zum Recht der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland vorgestellt. Ziel dieses überarbeiteten und erweiterten Gesetzes ist es weiterhin, die Verbreitung der bAV zu stärken.
Mit Frank Wörner, Rechtsanwalt und Mitglied im Arbeitskreis Sozialversicherungsrecht der aba, steht Ihnen hier ein hochqualifizierter Diskussionspartner zur Verfügung, der auch über tiefgehendes Hintergrundwissen zur Entstehungshistorie des BRSG verfügt.
Aktuelle Reformansätze:
- Verbesserung der Niedrigverdienerförderung
- Opting-out – das Verhinderungsgesetz
- Höhere Abfindungsgrenzen
- Vorzeitige Inanspruchnahme der Betriebsrente
- Exkurs: Weiterarbeit von Rentnern – was passiert mit der bAV?
- § 212 VVG-E – Erweiterung Fortsetzungsrecht
- Sozialpartnermodell
- Exkurs: Vergleich GRV Rente und bAV-Rente
- § 3 Abs. 2a BetrAVG-E
- Freibetragsregelung
- Aktuell: Der Entwurf des Altersvorsorgereformgesetzes 2026
Wer sollte teilnehmen
Mitarbeiter aus Unternehmen und von Finanzdienstleistern, Rechtsanwälte, Steuerberater mit Vorkenntnissen des Rechts der betrieblichen Altersversorgung, die sich komprimiert und praxisnah über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der bAV informieren wollen.
Technische Voraussetzungen für unsere Online-Seminare
Sie benötigen einen PC oder ein Notebook mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (alternativ Headset). Idealer Browser: Google Chrome; Edge, Safari, Firefox sind aber ebenfalls möglich.
Ihr Referent

Frank Wörner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, betriebliche Altersversorgung bei der Stuttgarter Vorsorge Management GmbH, Mitglied im Arbeitskreis
Sozialversicherungsrecht der betrieblichen Altersversorgung der aba, Fachbuchautor im Praxishandbuch betriebliche Altersversorgung