Wussten Sie, dass die „Rente mit 63“ inzwischen schon eine „Rente mit 64,4“ geworden ist? Ebenso wie die reguläre Altersgrenze steigt auch die Altersgrenze für die Rente ab 63 an und beträgt im neuen Jahre 2024 bereits 64 Jahre und vier Monate.

Für die reguläre Altersgrenze erhöht sich das Eintrittsalter ebenfalls weiter in regelmäßigen Schritten und wird dann in acht Jahren im Jahr 2031 das reguläre Bezugsalter von 67 Jahre erreicht haben.

Der Abschlag für die vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrenten beträgt weiterhin 0,3  Prozent je Monat für die gesamte Laufzeit der Rentenzahlung, aufgrund der Anpassung des Rentenalters kann der Abschlag inzwischen bei einer Antragstellung mit 63 Jahren maximal 12,6 Prozent betragen.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steigt 2024 stark an: in den alten Bundesländern von 7.300 Euro  auf dann 7.550 Euro; In den neuen Bundesländer von 7.100 Euro  auf 7.450 Euro. Dieses hat auch Auswirkungen auf die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflege- und Krankenversicherung die sich zum 01. Januar 2024 deutschlandweit auf 5.175 Euro pro Monat erhöhen wird. Ab dem Jahr 2025 wird es dann auch in der Rentenversicherung eine einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in ganz Deutschland geben.

Mit der Erhöhung des Mindestlohns von 12,00 Euro auf 12,41 Euro steigt auch die Mini Job Grenze und zwar von 520 Euro auf 538 Euro.

Da aber bekanntermaßen Änderungen im Gesetzgebungsprozess zum Jahresende noch passieren können – und in vielen Fällen in den vergangenen Jahren auch passiert sind – kann es durchaus noch zu weiteren Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung zum Jahr 2024 kommen.

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