Plötzlich ist Kurzarbeit für viele Arbeitnehmer zu einem ganz persönlichen Thema geworden. In erster Linie stellt sich dabei die Frage, wann und wieviel Kurzarbeitergeld gezahlt wird und wann diese Zahlungen dann auf dem Konto des Arbeitnehmers eingehen. Zahllose Firmen, Lohnabrechner, Steuerberater und Arbeitsagenturen beschäftigen sich heute mit der Umsetzung.
Daneben darf aber auch die Frage gestellt werden, welche Auswirkungen der Bezug von Kurzarbeitergeld auf künftige Rentenansprüche haben wird. Schließlich ist heute noch nicht absehbar, wie lange in vielen Branchen noch mit Kurzarbeit gerechnet werden muss.
Wichtig ist, zunächst zu unterscheiden, ob die Arbeitnehmer überhaupt keine Arbeit mehr ausüben können (sogenannte „Kurzarbeit Null“) oder ob sie weniger arbeiten und somit rechtlich gesehen eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Im letzten Fall zahlt der Arbeitgeber weiterhin den Lohn für die ausgeübte Teilzeitarbeit und auf diesen Lohn auch die ganz normalen Sozialversicherungsbeiträge zur Rentenversicherung. Für die ausfallende Arbeitszeit erhalten die Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld.
Aber auch bei „Kurzarbeit Null“ werden weiterhin Rentenansprüche erworben. Beiträge zur Rentenversicherung werden auf Grundlage von 80 Prozent des bisherigen regulären Lohns berechnet und vom Arbeitgeber gezahlt, der aber wiederum von den Arbeitsagenturen momentan eine Erstattung dieser Sozialabgaben beantragen kann. Die verminderte Höhe des zugrunde gelegten Entgelts führt später zu einer Verminderung der Rentenzahlungen – allerdings wird diese Kürzung nach Auskunft der gesetzlichen Rentenversicherung, bei einem Durchschnittsverdiener und bei einer Dauer von „Kurzarbeit Null“ von einem Jahr, nicht einmal 7 Euro betragen.
Kurzarbeit und ein zu erwartendes rezessionsbedingt sinkendes Lohniveau werden aber schon kurzfristig zu einer Beitragssatzerhöhung für die gesetzliche Rentenversicherung führen. Ein Wirtschaftseinbruch durch die „coronabedingte“ Rezession wird durch Beitragssatzerhöhungen aufgefangen werden müssen. Damit werden alle Arbeitnehmer durch steigende Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung schon wesentlich schneller belastet, als dieses in den Vorabplanungen von Bundesregierung und „Rentenkommission“ geplant war. Nach den Vorgaben der Bundesregierung der letzten Jahre darf das Rentenniveau nicht sinken, auch wenn die Löhne in der nächsten Zeit voraussichtlich sinken werden. „Rentenempfänger werden finanziell weniger von der Corona-Krise betroffen sein als die Erwerbsbevölkerung“ sagt Prof. Axel Börsch-Supan, Mitglied der aktuellen Rentenkommission.
Heute ist noch nicht absehbar, wie langfristig der Wirtschaftseinbruch durch die jetzige „coronabedingte“ Rezession sein wird. Jedoch werden auch alle Lohnempfänger zukünftig einen Teil der hier entstehenden Kosten auffangen müssen – und sei es durch schnell steigende Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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