Die Bundesregierung will eine systemübergreifende Rentenübersicht aufbauen. Das haben Union und SPD am 26. August 2020 im Bundeskabinett beschlossen.

Damit sollen sich alle Bürgerinnen und Bürger jederzeit aktuell über alle ihre Rentenansprüche informieren können. Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht. Die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge werden dann einfach online einsehbar sein. Die „zukünftigen Rentenempfänger“ sollen dadurch auch in die Lage versetzt werden, eventuelle Lücken in ihrer Altersversorgung schnell und rechtzeitig im Vorhinein erkennen zu können.

Nach einer Startphase im Herbst 2022 soll nach heutigem Stand ab 2023 das Online-Portal jedem Verbraucher zugänglich sein. Umsetzen soll dieses Großprojekt die Deutsche Rentenversicherung, die allerdings momentan schon über eine gewaltige Überlastung durch die ab 2021 in Angriff genommene Grundrente klagt. Hier alle terminlichen Vorgaben einzuhalten, dürfte zumindest auf Probleme stoßen.

Auch von Seiten verschiedener Verbraucherverbände und Verbraucherzentralen wurden Bedenken gegenüber einer digitalen Rentenübersicht unter Aufsicht der DRV geäußert. Schließlich hat die gesetzliche Rentenversicherung DRV hier auch eigene Interessen zu berücksichtigen. Daneben wurde davor gewarnt, dass manche Vertreter der Versicherungsbranche die Rentenübersicht mit dem Argument einer angeblich drohenden Altersarmut auch als Werbung für eigene Versicherungsprodukte nutzen könnten.

Nach dem aktuellen Stand des Gesetzesvorhabens wird die geplante Übersicht jedoch nicht vollständig sein. So verzichtet der Entwurf bisher darauf, die Bezüge der berufsständischen Versorgungswerke oder die Beamtenversorgung ebenfalls zu berücksichtigen. Daneben müssen private Altersvorsorgemaßnahmen der Bürgerinnen und Bürger von diesen auch weiterhin individuell berechnet werden.

Image by rawpixel.com

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