Fuhrparkverantwortliche sind nicht zu beneiden. Sie sitzen zwischen den Stühlen: auf der einen Seite der Fahrzeugnutzer, der sich ein Fahrzeug mit hohem Nutzerwert wünscht (wie auch immer definiert). Auf der anderen Seite der Arbeitgeber, der die Mobilitätskosten optimieren möchte. Und dann auch noch das Finanzamt, das seine Steuereinnahmen maximieren will – Stichwort „Geldwerter Vorteil“. Also kein leichter Stand, da die Interessen meistens konträr liegen. Fuhrparkverantwortliche in ihrer Schlüsselposition sind daher gut beraten, sich mit den wichtigsten arbeits- und steuerrechtlichen Regelungen auszukennen und auf dem Laufenden zu bleiben. Nur so wird der Interessenausgleich gelingen.

Apropos geldwerter Vorteil: Vor ein paar Tagen wurde vom Bundesministerium der Finanzen eine Stellungnahme veröffentlicht, wie die privaten Nutzungswerte bei der Dienstwagenüberlassung festzustellen sind. Der 20seitige „Katalog“ thematisiert nicht nur bekannte Regelungen, sondern gibt auch Antworten auf spezielle Zweifelsfragen. Interessiert? Dann senden wir Ihnen das Dokument im PDF-Format gerne zu. Natürlich kostenlos.

Um geldwerte Vorteile geht es auch bei unserer Seminarempfehlung. Aber nicht nur…

Bildnachweis: © PublicDomainPictures-pixabay.com

Newsletter

Gut informiert mit dem SDL-Akademie-Newsletter.

News exklusiv für Abonnenten.