Die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden in den letzten Jahren ständig weiter angehoben. Allerdings ist das durchschnittliche Rentenzugangsalter überraschender Weise seit 2013 nahezu identisch geblieben. Männer gingen im Durchschnitt mit 64,3 und Frauen mit 64,4 Jahren in Rente.

Wie ist dieses zu erklären? Zum einen ist die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte („Rente ab 63“) wesentlich beliebter und wird häufiger in Anspruch genommen als bei der Einführung dieses Rentenmodells Angedacht gewesen ist. Fast 40 % aller Rentenzugänge sind dieser Rentenart zuzuordnen.

Zum andern entscheiden sich heute noch 25 % aller Altersrentner, vorzeitig und mit Abschlägen in Rente zu gehen. Wer mehr als 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, kann dieses Modell in Anspruch nehmen. Hier macht sich bemerkbar, dass immer mehr Arbeitnehmer dem (gestiegenen) gesetzlichen Renteneintrittsalter ausweichen wollen, auch wenn dadurch der Rentenbezug pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 % sinkt.

Generell stellt das Statistische Bundesamts in seinem neuesten Bericht fest, dass der Anteil der Regelaltersrente an den neuen Zugängen weiter zurückgeht und heute noch bei ca. 35 % der Rentenbezieher liegt.

Bekräftigt wird diese Beobachtung auch dadurch, dass immer mehr Beschäftigte bis zum Renteneintritt versicherungspflichtig beschäftigt sind. Während im Jahr 2009 weniger als 20 % aller Beschäftigten beim Rentenbeginn noch berufstätig waren, ist der Anteil im Jahre 2019 bereits auf mehr als 43 % gestiegen. Der anhaltende Beschäftigungszuwachs auf dem Arbeitsmarkt macht sich damit auch bei älteren Arbeitnehmern positiv bemerkbar, sei es, dass diese länger arbeiten wollen – oder dieses müssen, um weiterhin bessere Einkünfte zu erzielen.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Der Zeitpunkt des Rentenzugangs hat sich in den letzten Jahren in zwei Richtungen entwickelt. Der Renteneintritt erfolgt entweder „Stichwort Rente mit 63“ so früh wie möglich oder erst zum Zeitpunkt der gesetzlichen Regelaltersgrenze.

Generell gibt es ein verbreitetes Interesse von Versicherten am frühzeitigen Renteneintritt. Wer die Chance für einen vorzeitigen Rentenbeginn hat, nutzt sie, insbesondere dann, wenn es die Möglichkeit zum abschlagsfreien frühen Rentenbeginn gibt. Die gestiegene Beschäftigung auch jenseits des 60. Lebensjahres lässt vermuten, dass es keine einheitliche Altersgrenze gibt, nach der Erwerbsarbeit unzumutbar wird. Dieses kann auch daraus geschlossen werden, dass immer mehr Beschäftigte als Rentnerinnen und Rentner weiterarbeiten. Hieraus auf verbreitete Altersarmut zu schließen, dürfte allerdings verfehlt sein.

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