Die meisten Arbeitnehmer in Deutschland sind automatisch in der Rentenversicherung versichert. Auch wenn Sie sich nicht oder nicht mehr in dieser Gruppe wiederfinden, können Sie freiwillige Rentenbeiträge zahlen. Aber lohnt sich das?
Die gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung wird plötzlich wieder attraktiv. In Zeiten niedriger Zinsen bringen die steigenden Löhne eine höhere Rente und somit eine bessere Rendite als andere sichere Produkte für die Altersvorsorge. Dies können Sie zum Vorteil nutzen und freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen – entweder um einen Rentenanspruch zu erwerben, die spätere Rente zu erhöhen oder um Abschläge bei einem früheren Rentenbeginn auszugleichen. Zusätzlich bietet die staatliche Absicherung Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente, Rehaleistungen und lebenslangen Schutz der Hinterbliebenen durch Witwen-, Witwer- oder Waisenrente. Die gesetzliche Rentenversicherung ist zudem bedingt durch das Umlageverfahren nicht abhängig von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt, was in der derzeitigen Niedrigzinsphase ein klarer Vorteil ist.
Für wen sich die freiwillige Rentenversicherung besonders lohnt
Ganz besonders lohnen sich freiwillig gezahlte Beiträge für alle, die damit ihre Mindestversicherungszeit erfüllen um dadurch überhaupt erst einen Rentenanspruch zu erwerben. Waren Sie z. B. nur kurze Zeit berufstätig – beispielsweise wegen der Geburt Ihres Kindes – und Ihre zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten ergeben keine fünf Jahre Wartezeit, können Sie somit einen Anspruch auf Regelaltersrente erwerben. Denn für die Regelaltersrente benötigen Sie mindestens 60 Beitragsmonate (fünf Jahre).
Besonders lohnend ist es auch für ältere Versicherte, freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, denn momentan ist davon auszugehen, dass die Renten in Zukunft wegen guter Wirtschaftslage leicht steigen werden – die Abschlagssätze sind aber schon jetzt festgelegt und an die derzeit niedrigere Rente angepasst. Wer also schon jetzt die Abschlagszahlungen begleicht, profitiert von geringeren Zuzahlungen. Außerdem sind diese steuerlich absetzbar.
Rente erhöhen
Wie hoch Ihre Altersrente später ausfällt, hängt ganz von der Höhe und Anzahl der gezahlten Beiträge ab. Hier können Sie pro Kalenderjahr von einem bis zu zwölf Monatsbeiträge zahlen und dabei jeden Betrag vom Mindest- bis zum Höchstbeitrag frei wählen. Möchten Sie beispielsweise für das Jahr 2018 freiwillige Beiträge zahlen, erhalten Sie bei monatlicher Zahlung des Mindestbetrags von 83,70 Euro am Ende 4,42 Euro monatlich mehr Rente. Die Einzahlung des Höchstbetrags von 1.209,00 Euro monatlich bringt 63,91 Euro mehr. Der Rentenzuwachs aus den Beiträgen erhöht sich entsprechend den künftigen Rentenanpassungen.
Frührente ausgleichen
Für alle, die gerne früher in Rente gehen möchten kostet jeder Monat einen Abschlag von 0,3 Prozent. Diese Abschläge können ab dem 50. Lebensjahr (Flexi-Rentengesetz seit dem 1. Juli 2017) durch freiwillige Beitragszahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Eine genaue Auskunft erhalten Sie vom zuständigen Rentenversicherungsträger. Aber beachten Sie – Rentenminderungen, die bei einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können nicht ausgeglichen werden. Sollten Sie wider Erwarten doch nicht früher in Rente gehen, erhalten Sie entsprechend der gezahlten Beiträge eine erhöhte Rente – eine Erstattung der Ausgleichzahlung ist nicht möglich.
Nachteile der gesetzlichen Rentenversicherung
Die gesetzliche Rente wird von politischen Entscheidungen stärker beeinflusst als eine private Altersvorsorge. Beispielsweise ist ein weiterer Anstieg des gesetzlichen Rentenalters nicht ausgeschlossen. Zudem ist die gesetzliche Absicherung stark abhängig von der demografischen Entwicklung. Während bei einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung nur der Ertragsteil versteuert werden muss, ist ab einer bestimmten Höhe die gesamte gesetzliche Rente steuerpflichtig (hier befinden wir uns momentan noch in einer Übergangsphase – der zu versteuernde Anteil wird schrittweise auf 100 Prozent angehoben). Auch sind Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung fällig. Hinzu kommt, dass einmal eingezahlte Beiträge in der Regel nicht mehr zurückgefordert werden können.
Weiterbildung – professionell und praxisnah
Rentenarten, Rentenberechnung, Hinzuverdienstgrenzen, Neuregelungen,… Mitarbeiter, die unternehmensintern für die Berechnung und Überprüfung gesetzlicher Renten verantwortlich sind, finden bei der SDL Akademie ein breites Angebot praxisorientierter Seminare zum Thema Rentenrecht. Insbesondere sei auf folgende Veranstaltung hingewiesen: Grundlagen des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung, (SGB I). Die Dozenten sind langjährig erfahren und können direkt aus der Praxis der DRV beraten. Wolfgang Wehowsky war viele Jahre als Abteilungsdirektor der DRV Baden-Württemberg tätig, Harald Rihm ist bis heute Referent im Stabsbereich der DRV Baden-Württemberg. Beide sind auch als Fachbuchautoren bekannt.
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