Die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Altersvorsorge gerät wieder einmal im Sommer und Herbst 2018 in den Fokus der Diskussion. Es ist nicht nur das Thema Doppelverbeitragung, das momentan in der sozial politischen Diskussion sowohl bei der Partei „die Linke“ wie auch bei der CSU als bedeutend für die zukünftige Entwicklung im Bereich der Renten angesehen wird. Schon allein dieses so breite Spektrum der politischen Meinungsbildung zeigt an, dass die Bedeutung dieses Themas für die zukünftige Wertschätzung der betrieblichen Altersversorgung erkannt worden ist. Aus diesen Gründen ist mit Sicherheit davon auszugehen, dass dieses Problem noch in diesem Jahr einer Lösung zugeführt werden wird.
Aber auch andere aktuelle Entwicklungen und die stets neue Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung sollten Beachtung finden.
- Das zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten Betriebsrentenstärkungsgesetz steht hier neben vielen anderen im Fokus. Nicht nur arbeitsrechtliche neue Wege und Gestaltungen der Durchführungswege, sondern auch zahlreiche steuerliche Entlastungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollen die Verbreitung der bAV fördern.
- Die Versicherungsbranche wartet auf die Umsetzung der IDD durch die entsprechenden Richtlinien. Hier wird es mit Sicherheit spätestens im Oktober Klarheit über die wesentlichen Änderungen geben.
- Zum 28. Mai 2018 ist die EU Datenschutz-Grundverordnung DSGVO bekanntermaßen in Kraft getreten, Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung sollten nicht übersehen werden.
- Aktuelle Rechtsprechung gibt es unter anderem sowohl zu Leistungszusagen als auch zu Haftungsfragen. Neue aktuelle steuerliche Regelungen sind ebenfalls zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten.
- Dazu wird mit Beginn des Jahres 2019 der Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung verbindlich vorgeschrieben. Zur konkreten Umsetzung in den Unternehmen – sei es mit bestehender betrieblicher Altersversorgung, sei es mit neu geschaffenen Durchführungswegen – sind noch zahlreiche Fragen zu klären. Die aktuelle Diskussion ist in vielen Einzelheiten weiter offen.
bAV-Update – alles Wichtige an einem Tag!
Es bedarf ständig aktueller Fortbildung, um hier angesichts der zahlreichen Änderungen auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung zu bleiben. Mit dem kompakten Praxisseminar „bAV aktuell – ein Update“ können insbesondere erfahrene Mitarbeiter und Führungskräfte im Bereich der Personal- und Sozialabteilungen ihr Wissen zeitsparend und effektiv „updaten“. Diskutieren Sie in kleinem Kreis die aktuellen Änderungen mit Frau Rechtsanwältin Margret Kisters-Kölkes, einer der erfahrensten Dozentinnen auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland. Im Mittelpunkt dieser Update-Seminarveranstaltung stehen dabei Fragen der Umsetzung in die Praxis. Die Veranstaltungsorte im Herbst 2018 sind deutschlandweit verbreitet. Ein Durchführungsort findet sich auch in Ihrer Nähe.
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