Elektromobilität & Fuhrpark: Porsche hat jüngst als erster Hersteller verkündet, in Zukunft nur noch auf Elektroantrieb zu setzen. VW hat eine Summe von rund 30 Milliarden Euro in die Hand genommen, um das Unternehmen in Richtung Elektromobilität weiterzuentwickeln – neue Werke für Elektroautos entstehen in Zwickau und Shanghai. Schleswig-Holstein ist nach Hessen das zweite Bundesland, das eine Teststrecke mit einer Oberleitung für Elektro-LKW’s erhält. Im Oktober präsentierte Flixbus seinen ersten 100 Prozent elektrischen Fernbus in Deutschland. Diese Beispiele zeigen, dass sich in Sachen Elektromobilität einiges tut, denn E-Autos in Fahrzeugflotten leisten einen Beitrag zur CO2-Minimierung, senken Kosten bei der Kfz-Steuer, Versicherung und Betrieb und haben ein umweltbewusstes Image.
Gut, dass auch die Politik in Deutschland in der Elektromobilität angesichts weltweit steigender CO2-Werte eine ernsthafte Option für die Zukunft sieht und die E-Mobilität schneller ausbauen möchte. So hat die Regierung bereits einige – auch für Fuhrparkbetriebe und Dienstwagennutzer – interessante Fördermaßnahmen auf den Weg gebracht. Zum Beispiel beträgt die Umweltprämie bei reinen Elektrofahrzeugen (BEV) und bei Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV) 4.000 Euro sowie bei Hybridfahrzeugen (PHEV und REEV) 3.000 Euro. Außerdem gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Januar 2016 und vor dem 31. Dezember 2020 erstzugelassenen Elektro- und Brennzellenfahrzeuge – jedoch nicht für Hybridfahrzeuge – eine 10-jährige Kraftfahrzeugsteuerbefreiung, die auch vollständig auf Elektrobetrieb umgerüstete Altbestandsfahrzeuge umfasst.
Das kostenlose oder vergünstigte Aufladen eines Elektromobils im Betrieb oder bei einem verbundenen Unternehmen sowie die Überlassung einer Ladestation zum Aufladen eines Dienstwagens, aber auch eines Privatfahrzeugs oder Elektrofahrrads ist nach dem neu eingefügten Paragrafen 3 Nr. 46 EStG seit dem Januar 2017 (befristet bis zum 31. Dezember 2020) einkommensteuerfrei und braucht auch nicht pauschal versteuert zu werden, sofern der Vorteil zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Am Beispiel eines Unternehmensfuhrparks werden die Vorteile noch mal ganz deutlich: Zwei dieselbetriebene Lieferfahrzeuge, ein Dienstwagen sowie drei konventionelle Poolfahrzeuge fahren rund 81.000 Kilometer pro Jahr. In der umweltfreundlichen Flotte werden genauso viele Kilometer von einer veränderten Fahrzeug-Mischung bewältigt: ein Elektro-Lieferfahrzeug und zwei Elektro-Poolfahrzeuge plus ein E-Bike ergänzen die verbleibenden zwei konventionellen Fahrzeuge. Das Ergebnis: Der optimierte Fuhrpark spart in vier Jahren 14.000 Euro Gesamtkosten und mehr als 20 Tonnen CO2-Emissionen ein.
Dennoch hatte die Bundesregierung bereits 2010 das Ziel gehabt, dass bis 2020 eine Million Elektroautos auf deutschen Straßen fahren. Im September 2018 stellt man dann jedoch fest, das dieses angesichts des schleppenden Markthochlaufs frühestens 2022 erreicht wird. Im Ausland funktioniert der Ausbau der Elektromobilität besser. Das zeigen zum Beispiel Norwegen und China. In Norwegen fährt inzwischen fast jedes zweite neu zugelassene Auto teilweise elektrisch. Zudem gibt es fast sechs Mal so viele öffentliche Ladestationen pro Einwohner wie in Deutschland. Des Weiteren werden E-Autos deutlich weniger besteuert, müssen weniger Parkgebühren zahlen und dürfen Busspuren mitbenutzen. In China gibt es ebenfalls für E-Autos Steuererleichterungen. Ab nächstem Jahr muss sogar fast jedes vierte in China gebaute Auto elektrisch sein. Sicher ist auf jeden Fall weltweit, dass die E-Mobilität der Zukunftsmotor sein wird.
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Text: Christin Kröger | Bildnachweis: © pixabay.com