Zum 1. Januar 2018 hat es in der betrieblichen Altersvorsorge zahlreiche Änderungen gegeben. Ein optimaler Zeitpunkt für Personalmanagement und Unternehmen, ein neues, einheitliches und überschaubares Angebot für ihre Mitarbeiter anzubieten. Denn, betriebliche Altersversorgung wird weiterhin – angefacht durch die aktuelle Berichterstattung in den Medien – äußerst wichtig sein, um Fachkräfte zu gewinnen und bestehende Fachkräfte langfristig zu binden.
Diese Fragen sollten Sie sich als Geschäftsführer und Unternehmensleiter unbedingt stellen:
- Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sie ihren Beschäftigten eine neue ZielRente anbieten und welche Vorteile sich Ihnen und Ihren Mitarbeitern damit bieten?
- Wissen Sie, welche Anforderungen an Ihr bisheriges Betriebsrentensystem gestellt werden, ob und welche Änderungen in Zukunft umzusetzen sind?
- Kennen Sie die Voraussetzungen der neuen Nahles-Rente, der alten Riester-Rente oder der Rürup-Rente?
- Wollen Sie Risiken durch falsche Entscheidungen und Falschberatung vermeiden?
Doch auch für die Personalabteilung werden sich wichtige Fragen stellen, die jetzt beantwortet werden müssen:
- Bin ich verpflichtet, den Beschäftigten einen Zuschuss in Höhe von 15 % auf alle Modelle der Entgeltumwandlung zu zahlen?
- Wie setze ich die neue Geringverdiener-Förderung in der betrieblichen Altersversorgung in meiner Lohn- und Entgeltabrechnung um?
- Was bedeutet eigentlich das neue Sozialpartnermodell in der betrieblichen Altersversorgung? Wen muss ich hier einbinden?
- Welche Vorteile bietet die neue Nahles-Rente für das Unternehmen?
- Was passiert eigentlich mit meinem bisherigen System zur Betriebsrente?
Informieren Sie sich jetzt über die Lösungsmöglichkeiten und über ihre Gestaltungschancen für die Zukunft. Wir bieten Ihnen unabhängige und nicht von den Interessen eines Anbieters geleitete Informationen, die Ihnen eigene Entscheidungen ermöglichen werden. Die praktische Umsetzung in Ihrem Unternehmen steht dabei im Mittelpunkt all unsere Veranstaltungen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
Diese Änderungen gelten unabhängig von Branche und Tarifbindung für alle Unternehmen.
Bildnachweis: © rawpixel.com