Mit allen Änderungen und Anpassungen
Für die betriebliche Altersversorgung hat sich seit dem 01.01.2018 vieles geändert. Zahlreiche Fragen des Steuer- und Sozialrechts werden die Entgelt-, Personal- und Sozialabteilungen der Unternehmen zukünftig beschäftigen. Mit unserem Intensivseminar „Betriebsrentenstärkungsgesetz“ wollen wir Ihnen hier die Änderungen vorstellen, diese mit Ihnen diskutieren und Ihre Fragen beantworten. Mit Rechtsanwältin Margret Kisters-Kölkes steht Ihnen hierfür eine erfahrene, hochqualifizierte Referentin zur Verfügung, die auch aus den Diskussionen im Entstehungsprozess des BRSG über zahlreiche Hintergrundinformationen verfügt.
Programm
Empfang mit Kaffee und Tee
9.30 Uhr
Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes auf das Arbeitsrecht
- Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung
- für wen, ab wann, in welchem Umfang
- Verrechnung mit freiwilligen Zuschüssen
- reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell
- gesetzliche Grundlagen und rechtlicher Rahmen (Arbeitsrecht, Aufsichtsrecht)
- praktische Umsetzung und aktueller Stand
- Auswirklungen auf bestehende Systeme
- Optionssysteme im Sozialpartnermodell
- rechtlicher Rahmen und Gestaltungsmöglichkeiten
- Obligatorium und/oder Freiwilligkeit
- rückgedeckte Versorgungszusagen und gesetzlicher Insolvenzschutz
- Anpassung aus Überschüssen
Verbesserungen im Steuerrecht
- Erweiterung von § 3 Nr. 63 EStG
- Sicherungsbeiträge gem. § 3 Nr. 63a EStG
- Förderung von „Geringverdienern“ gem. § 100 EStG
- Verbesserung bei der Riester-Förderung
Bekämpfung der Altersarmut
- durch verbesserte Grundsicherung
- durch Verminderung von Sozialversicherungsbeiträgen
Ausblick
- Förderziele erreicht oder erreichbar?
- Was wollen die Sozialpartner und was wollen sie nicht?
- Nachbesserungen des Gesetzgebers?
Fragerunde und Diskussion
Teilnehmen werden
Verantwortliche in den Unternehmen, Mitarbeiter von Versicherungsunternehmen, Versicherungsmakler, Finanzdienstleister, Berater, Betriebsräte, Steuerberater und Rechtsanwälte
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Ihre Referentin
Margret Kisters-Kölkes
Rechtsanwältin und Steuerberaterin in Mülheim an der Ruhr. Sie war lange Jahre Leiterin der Rechts- und Steuerabteilung eines namhaften Beratungsunternehmens für betriebliche Altersversorgung. Seit 2002 ist sie ausschließlich freiberuflich tätig. Sie ist auf Beratungen zur betrieblichen Altersversorgung spezialisiert und leitet schon seit Jahren Seminare zur betrieblichen Altersversorgung. Sie ist Mitautorin verschiedener Fachpublikationen.
Teilnehmerstimmen
Referentin hat sehr hohe Kompetenz; gute Organisation; straffer Ablauf.
Alles dabei…, viele Beispiele.