Frühverrentung, Altersteilzeit, vorgezogene Rente und mehr…

Anhand praktischer Beispiele werden die Optionen der Frühverrentung insbesondere das Zusammenspiel von Arbeitslosigkeit/Altersteilzeit, von Nachzahlungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung erläutert und gemeinsam eruiert, wo sowohl aus Arbeitnehmer – als auch aus Arbeitgebersicht der kleinste gemeinsame Nenner ist.

Inhalt

An einem kompakten Seminartag wollen wir Ihnen einen systematischen Überblick der möglichen Frühverrentungsoptionen im Zusammenspiel mit möglicher Arbeitslosigkeit/Altersteilzeit und den Ausgleichsoptionen geben. Sie werden in die Lage versetzt, Optionsmöglichkeiten des vorzeitigen Rentenbeginns zu erkennen, Kombinationsmöglichkeiten zu ermitteln und Kapitalbeträge fehlender Rentenbeiträge und der Ausgleichsoptionen zu berechnen. Was kostet mich als Arbeitgeber das frühere Ausscheiden des Arbeitnehmers. Die Definition der systematischen Grundlagen und Erarbeitung der komplexen Materie erfolgt anhand exemplarischer Fälle aus der Praxis. Wir werden uns in diesem Workshop mit Führungskräften und Mitarbeitern aus Personal- und Sozialabteilungen gezielt mit den Rechtsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigen und mit ihnen spezielle Lösungsmöglichkeiten zur Fragestellung in der Headline erarbeiten.

Zusätzlich erarbeiten wir, welche Faktoren beim Zusammenspiel einer Weiterbeschäftigung neben dem Bezug der gesetzlichen Rente zu beachten sind, wenn Fachkräfte im Beschäftigungsverhältnis verbleiben sollen.

Programm

Renten wegen Alters 


  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für besonders langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Rente und Weiterarbeiten 


  • Vor der Regelaltersgrenze
  • Ab der Regelaltersgrenze

Auswirkungen von Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit auf den jeweiligen Rentenbeginn und auf die Höhe der Rente


  • Rentenrechtliche Auswirkungen von Arbeitslosigkeit und Altersteilzeit
  • Beitragsgrundlage, Beitragshöhe, Beitragstragung
  • Rollierender Stichtag bei Arbeitslosigkeit
  • Minijob

Grundzüge der Rentenberechnung

Zahlung von Beiträgen bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters ( § 187a SGB VI)


  • Theoretische Grundzüge
  • Besondere Rentenauskunft § 109 (5) Satz 4 SGB VI
  • Zahlung durch den Versicherten
  • Zahlung durch den Arbeitgeber
  • Als Baustein der Abfindung
  • Steuerliches Grundmodell im Zusammenhang mit Ausgleichszahlungen zum § 187a SGB VI

Wertguthaben


  • Theoretische Grundzüge
  • Wertguthaben innerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses
  • Wertguthaben außerhalb eines Beschäftigungsverhältnisses
  • Übertragung von Wertguthaben bei Beschäftigungsende
  • Störfall

Erwerbsminderungsrente


  • Teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente bei Geburt ab 01/1961
  • Zurechnungszeit bis zur Regelaltersgrenze
  • Besitzgeschützte Entgeltpunkte

Rentenauskunft § 109 SGB VI


  • Als Grundlage von Abfindungsverhandlungen

Ihr Nutzen

Anhand praktischer Beispiele werden die Optionen der „Frühverrentung“ insbesondere das Zusammenspiel von Arbeitslosigkeit/ Altersteilzeit, von Nachzahlungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung erläutert.

Teilnehmen werden

Führungskräfte und Mitarbeiter aus Personal- und ­Sozial­abteilungen.

Technische Voraussetzungen für unsere Online-Seminare

Sie benötigen einen PC oder ein Notebook mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (alternativ Headset). Idealer Browser: Google Chrome; Edge, Safari, Firefox sind aber ebenfalls möglich.

Ihr Referent

Ingo Kluska, Referent des Seminars Frühverrentung, Altersteilzeit, vorgezogene Rente

Ingo Kluska

Dipl.-Verwaltungswirt (FH) und seit vielen Jahren Rentenexperte. Seine derzeitigen Lehr- und Tätigkeitsschwerpunkte auf dem Gebiet der gesetzlichen Rentenversicherung sind aktuelle Rechtsänderungen, sowie sämtliche beratungsrelevante Themen. Durch die jahrelange Erfahrung als Rentenspezialist ist er für die Qualitätssicherung im Beratungsdienst und für die theoretische Ausbildung von Nachwuchskräften für den Beratungsdienst zuständig.