Aufzüge und Aufzugsanlagen sind aus dem Bild unserer Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Sie sind praktisch und erleichtern das tägliche Leben in verschiedensten Bereichen immens. Über 600.000 Aufzugsanlagen existieren in Deutschland, die von mehreren Millionen Menschen genutzt werden. Zum Schutz dieser Nutzer regeln eine Vielzahl von Normen, Gesetzen und Richtlinien den Betrieb und die Überwachung von Aufzügen. In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) werden die Prüfungen von Aufzugsanlagen vorgegeben und seit dem Sommer 2021 regelt das Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG) ebenfalls die einzuhaltenden Anforderungen an das Betreiben von Aufzugsanlagen. Hierzu gehören das Vorliegen einer Gefährungsbeurteilung, das Einhalten der Anforderungen des Standes der Technik und der T-O-P-Regeln sowie weitere Koordinations- und Dokumentationspflichten.
Leider sind sich aber nach wie vor viele Betreiber über die großen Haftungsrisiken im Zusammenhang mit Aufzugsunfällen im Unklaren. Nach Angaben von Fachleuten weisen immer noch über 50 % der Aufzugsanlagen Mängel auf!
Besuchen Sie daher dieses Seminar und bringen Sie für sich und Ihr Unternehmen die Aufzugsanlagen Ihrer Immobilien in einen optimalen Einklang mit allen Aspekten der Sicherheit, Betreiberverantwortung, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.
Inhalte
Rechtliche Rahmenbedingungen und Grundlagen der Betreiberverantwortung
- Überblick über den aktuellen Stand der Normarbeit
- Relevante Normen, Richtlinien, Gesetze
- Wer ist Betreiber einer Aufzugsanlage?
- Sicherheitstechnische Bewertung und Gefährdungsbeurteilung
- Haftungsrisiken für Betreiber von Aufzügen und Aufzugsanlagen
- Prüfpflichten, Prüffristen und Prüfinhalte
- Anforderungen an zur Prüfung befähigte Personen
Neuerrichtung von Aufzugsanlagen
- Aufgaben und Pflichten des Herstellers
- Aufgaben und Pflichten des Betreibers
- Technische Möglichkeiten
- Auswahlkriterien
- Verwendungszweck und Nutzungshäufigkeit
- Bauliche Gegebenheiten vor Ort (bestehendes oder neuerrichtetes Gebäude)
- Rechtliche Auflagen
- Behindertengerechte Ausführung
- Feuerwehraufzug
- Brandfallsteuerung
Notrufmanagement und Notrufvertäge
- Notrufverträge und deren Inhalt
Rechtliche Grundlagen zur Modernisierung von Bestandsanlagen
Rechtliche Grundlagen zur Nutzungsänderung von bestehenden Aufzugsanlagen
So arbeiten Sie im Seminar:
Anhand von Vorträgen, Präsentationen und konkreten Beispielen werden Ihnen die Instrumente und Strategien für einen rechtssicheren Betrieb von Aufzügen und Aufzugsanlagen praxisnah und in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Sprache vermittelt. Sie erhalten digitale Seminarunterlagen mit Fallbeispielen und Hinweisen zu den wichtigsten Gesetzesgrundlagen, Verordnungen und Richtlinien.
Wer sollte teilnehmen:
Dieses Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Facility Management, Instandhaltung und Technische Dienste, die Aufzüge und Aufzugsanlagen in ihrem Unternehmen rechtssicher betreiben wollen.
Welche Vorkenntnisse Sie benötigen:
Für den erfolgreichen Seminarbesuch benötigen Sie keine besonderen Vorkenntnisse, denn die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen rechtskonformen Betrieb von Aufzugsanlagen werden Ihnen ausführlich vermittelt. Erste Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Aufzugsanlagen sind allerdings hilfreich.
Technische Voraussetzungen für unsere Online-Seminare
Sie benötigen einen PC oder ein Notebook mit Webcam, Mikrofon und Lautsprecher (alternativ Headset). Idealer Browser: Google Chrome; Edge, Safari, Firefox sind aber ebenfalls möglich.
Ihr Referent
Hartmut Hardt
Rechtsanwalt Hartmut Hardt (VDI) ist aufgrund seiner langjährigen selbstständigen anwaltlichen Tätigkeit Rechtsexperte in den Bereichen des Straf- und Haftungsrechts. Dabei widmet er sich insbesondere Fragestellungen der Betreiberverantwortung und -pflichten im Facility Management. Hier liegt einer seiner Beratungsschwerpunkte. Sein Fachwissen lässt er darüber hinaus in verschiedene Verbandstätigkeiten einfließen. Zudem ist Hartmut Hardt seit vielen Jahren als Referent tätig.