Voraussetzungen, Einkommensanrechnung und Auswirkungen
Die neue Grundrente – rückwirkend zum 01.01.2021 eingeführt – wird für Personal-, Lohnabrechnungs- und Sozialabteilungen ab Herbst 2021 neue Berechnungsanforderungen schaffen. Die entsprechenden Programme der Deutschen Rentenversicherung zur Ermittlung des Grundrentenzuschlages werden voraussichtlich ab September zur Verfügung stehen.
Inhalte
Die neue Grundrente
- Voraussetzung: mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten. Was gehört dazu?
- Höherbewertung nur für Grundrenten-Bewertungszeiten. Welcher Unterschied besteht gegenüber einer Grundrentenzeit?
- Bewertungsuntergrenze = 30% des durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienstes aller Versicherten
- Bewertungsobergrenze = 80% des durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienstes aller Versicherten für höchstens 420 Monate
- Individuelle Berechnung des Grundrenten-Zuschlages
- Einkommensanrechnung aller einkommenssteuerrechtlichen Einkünfte
- Dynamische Freibeträge für Alleinstehende und Partner (Ehegatten u. eingetragene Lebenspartner) mit Anrechnung i. H. v. 60 bzw. 100 Prozent der übersteigenden Beträge
- Grundrentenzuschläge sowohl bei gleichzeitiger Versicherten- und Hinterbliebenenrente
- Einbeziehung der Bestandsrentner in die Grundrentenprüfung mit Zeitplan der Umsetzung
- Auswirkungen auf die Grundsicherung (SGB XII) und das Wohngeld durch neuen Rentenfreibetrag
- Fallbeispiele zur Grundrente und Grundsicherung plus
Wer sollte teilnehmen
Mitarbeiter und Führungskräfte aus Personal- und Sozialabteilungen
Technische Voraussetzungen für unsere Online-Seminare
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Ihre Referenten
Harald Rihm
Renten- und Sozialexperte
oder
Wolfgang Wehowsky
Renten- und Sozialexperte