Voraussetzungen, Einkommensanrechnung und Auswirkungen

Die neue Grundrente – rückwirkend zum 01.01.2021 eingeführt – wird für Personal-, Lohnabrechnungs- und Sozialabteilungen ab Herbst 2021 neue Berechnungsanforderungen schaffen. Die entsprechenden Programme der Deutschen Rentenversicherung zur Ermittlung des Grundrentenzuschlages werden voraussichtlich ab September zur Verfügung stehen.

Inhalte

Die neue Grundrente

  • Voraussetzung: mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten. Was gehört dazu?
  • Höherbewertung nur für Grundrenten-Bewertungszeiten. Welcher Unterschied besteht gegenüber einer Grundrentenzeit?
  • Bewertungsuntergrenze = 30% des durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienstes aller Versicherten
  • Bewertungsobergrenze = 80% des durchschnittlichen Bruttoarbeitsverdienstes aller Versicherten für höchstens 420 Monate
  • Individuelle Berechnung des Grundrenten-Zuschlages
  • Einkommensanrechnung aller einkommenssteuerrechtlichen Einkünfte
  • Dynamische Freibeträge für Alleinstehende und Partner (Ehegatten u. eingetragene Lebenspartner) mit Anrechnung i. H. v. 60 bzw. 100 Prozent der übersteigenden Beträge
  • Grundrentenzuschläge sowohl bei gleichzeitiger Versicherten- und Hinterbliebenenrente
  • Einbeziehung der Bestandsrentner in die Grundrentenprüfung mit Zeitplan der Umsetzung
  • Auswirkungen auf die Grundsicherung (SGB XII) und das Wohngeld durch neuen Rentenfreibetrag
  • Fallbeispiele zur Grundrente und Grundsicherung plus

Wer sollte teilnehmen

Mitarbeiter und Führungskräfte aus Personal- und Sozialabteilungen

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