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betriebliche Altersversorgung
Seminar
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz II ist da
Das Gesetz ist seit 01.01.2026 in Kraft
Im Rahmen dieses 4h-Online-LIVE-Seminars werden an einem Vormittag die wesentlichen Reformansätze zum Recht der betrieblichen Altersversorgung in Deutschland vorgestellt. Ziel dieses am 03. September 2025 vom Bundeskabinett verabschiedeten Referentenentwurfs ist es weiterhin, die Verbreitung der bAV zu stärken und die nachfolgenden Änderungen zum 01. Januar 2026 umzusetzen.
Mit Frank Wörner, Rechtsanwalt und Mitglied im Arbeitskreis Sozialversicherungsrecht der aba, steht Ihnen hier ein hochqualifizierter Diskussionspartner zur Verfügung, der auch über tiefgehendes Hintergrundwissen zur Entstehungshistorie des BRSG verfügt.
Aktuelle Reformansätze:
- Verbesserung der Niedrigverdienerförderung
- Opting-out – das Verhinderungsgesetz
- Höhere Abfindungsgrenzen
- Vorzeitige Inanspruchnahme der Betriebsrente
- Exkurs: Weiterarbeit von Rentnern – was passiert mit der bAV?
- § 212 VVG-E – Erweiterung Fortsetzungsrecht
- Sozialpartnermodell
- Exkurs: Vergleich GRV Rente und bAV-Rente
- § 3 Abs. 2a BetrAVG-E
- Freibetragsregelung
Wer sollte teilnehmen
Mitarbeiter aus Unternehmen und von Finanzdienstleistern, Rechtsanwälte, Steuerberater mit Vorkenntnissen des Rechts der betrieblichen Altersversorgung, die sich komprimiert und praxisnah über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der bAV informieren wollen.
Ihr Referent

Frank Wörner
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht, betriebliche Altersversorgung bei der Stuttgarter Vorsorge Management GmbH, Mitglied im Arbeitskreis Sozialversicherungsrecht der betrieblichen Altersversorgung der aba, Fachbuchautor im Praxishandbuch betriebliche Altersversorgung
Termine
LIVE-Online- oder Präsenz-Seminar
- Anfragen
GEBÜHR PRO TEILNEHMER
€ 545,– zzgl. MwSt.
DAUER
4 Stunden, von 9.30 – ca. 13.30 Uhr
4 Zeitstunden nach § 15 FAO
4 Stunden Weiterbildungszeit IDD
Sem.-Nr.
301 022
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Telefon: +49 (0)6326 9658-999
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